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Dreifamiliendoppelhaushälfte

prise265.000 €

Adresse
Amts-Straße 51, 59073
Aktenzeichen:
0022 K 0014/ 2024
Termin:
2025-04-04 09:30:00
Ort:

Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsinformationen

Allgemeine Informationen

Das vorliegende Dokument ist ein Merkblatt für Bietinteressenten im Rahmen einer Immobilienversteigerung. Es enthält wichtige Hinweise zur Teilnahme am Bietverfahren, zur Sicherheitsleistung, zu den Versteigerungsbedingungen sowie zu den rechtlichen Pflichten, die mit dem Erwerb der Immobilie verbunden sind.

Versteigerungsinformationen

  • Informationen zu Versteigerungen: Interessierte können auf der Internetseite www.zvg-portal.de aktuelle Informationen zu Terminen, Gutachten, Plänen und Bildern der zur Versteigerung stehenden Objekte abrufen.
  • Objektbesichtigung: Besichtigungen sind nur mit Einverständnis des Eigentümers oder Mieters möglich.
  • Vorbereitung zur Versteigerung: Es wird empfohlen, rechtzeitig zu erscheinen und die erforderlichen Dokumente (Identifikation, Vollmachten, Steueridentifikationsnummer) mitzubringen.

Sicherheitsleistung

  • Höhe der Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes der Immobilie.
  • Möglichkeiten der Erbringung:

    1. Verrechnungsscheck (mindestens 3 Werktage vor der Versteigerung ausstellen lassen).
    2. Bürgschaft von einem Kreditinstitut.
    3. Vorabüberweisung des Betrages auf ein angegebenes Konto bei der Landesbank Hessen-Thüringen.

    Bietbedingungen

  • Mindestgebot: Im Versteigerungstermin wird das geringste Gebot bekannt gegeben, das mindestens geboten werden muss.
  • Grenzen für Zuschläge: Die Versteigerung wird gegebenenfalls wiederholt, wenn das äusserste Gebot unter bestimmten Prozentsätzen des Verkehrswertes liegt (unter 50% oder zwischen 50% und 70% bei Gläubigerantrag).

    Übernahme von Rechten

  • Grundbuchrechte: Käufer können verpflichtet sein, im Grundbuch eingetragene Rechte zu übernehmen. Dies schließt auch Grundpfandrechte und laufende Zinsen ein.

    Zahlungspflichten nach Zuschlag

  • Nach Erhalt des Zuschlags erfolgt ein Verteilungstermin, der etwa 8 bis 12 Wochen nach der Versteigerung stattfindet. Bis dahin müssen die entsprechenden Gebühren (auch Grunderwerbssteuer und Nebenkosten) überwiesen werden.
  • Eigentumsübergang: Mit dem Zuschlag geht das Eigentum auf den Käufer über, der gegebenenfalls auch Räumungsansprüche gegenüber dem bisherigen Eigentümer hat.

Wichtige Hinweise

  • Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
  • Es besteht keine Gewährleistung für die genannten Verhältnisse der Immobilie im Gutachten. Spätere Abweichungen oder Mängel können nicht zu Ansprüchen gegen Voreigentümer, Gutachter oder Gericht führen.

Wesentliche Merkmale der Immobilie (hypothetisch, da keine spezifischen Informationen zur Immobilie im Dokument enthalten sind)

  • Standort: Informationen über den Standort der Immobilie sind nicht spezifiziert.
  • Zustand: Welche spezifischen Eigenschaften oder Mängel die Immobilie eventuell hat, sind ebenso unklar.
  • Nutzung: Weiss nicht, ob die Immobilie vermietet ist oder zum Eigenbedarf zur Verfügung steht.

Fazit

Das Merkblatt bietet eine umfassende Übersicht über die rechtlichen und finanziellen Aspekte, die beim Kauf einer Immobilie über eine Versteigerung zu beachten sind. Potentielle Bieter sollten sämtliche rechtlichen Anforderungen und Dokumente im Vorfeld klären, um einen erfolgreichen Erwerb sicherzustellen. Bei weiteren Fragen sollten sich Interessierte direkt an das zuständige Amtsgericht oder einen Fachanwalt wenden.