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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Garage

prise100.000 €

Adresse
Kellerbergstraße 1, 89362 Offingen
Aktenzeichen:
0002 K 0055/ 2023
Termin:
2024-12-11 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der zu versteigernden Immobilie

Allgemeine Informationen

  • Stand der Informationen: 15.03.2018
  • Versteigerungsort: Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm
  • Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Veröffentlichung der Versteigerungstermine: Im Internet unter www.zvg-portal.de und in der Wochenendausgabe der lokalen Zeitung, sowie an der Gerichtstafel.

Versteigerungsdetails

  • Besichtigung: Keine Garantie auf Besichtigung des Objekts. Das Einverständnis des Eigentümers oder Mieters ist erforderlich.
  • Bietsicherheit: In der Regel 10% des Verkehrswerts. Zu akzeptierende Zahlungsmethoden sind Verrechnungsscheck, Bundesbankscheck oder Überweisung an das Gericht. Bargeld ist nicht akzeptiert.
  • Achtung: Der Scheck darf frühestens am 3. Werktag vor dem Termin ausgestellt werden.

Eigentumserwerb und Prozess

  • Zuschlag: Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende sofort Eigentümer, ein Notartermin ist nicht erforderlich. Der Übertrag wird vom Vollstreckungsgericht veranlasst.
  • Bietprozess: Gebote sind nur im Versteigerungstermin abzugeben und sind bindend. Die Mindestbietzeit beträgt 30 Minuten. Die Einhaltung gültiger Identifikationsnachweise ist erforderlich.
  • Gewährleistung: Keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel.

Kosten

  • Nebenkosten: Etwa 5-5,5% des Gebots, einschließlich Gebühr für Zuschlag, Eigentumsumschreibung und Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5%).
  • Zinsen: 4% jährlich aus dem baren Meistgebot ab dem Zuschlag bis zum Verteilungstermin.
  • Verteilungstermin: Zahlung des Meistgebots inkl. Zinsen muss 6-10 Wochen nach dem Versteigerungstermin erfolgen.

Nutzung des Objekts

  • Mietverhältnisse: Bestehende Mietverhältnisse müssen übernommen werden. Der Ersteher hat ein einmaliges Sonderkündigungsrecht.
  • Eigennutzung: Der Schuldner verliert mit dem Zuschlag das Nutzungsrecht und ist zur Räumung verpflichtet. Dritte ohne Besitzrecht müssen ebenfalls räumen.

Rechte und Verhältnisse

  • Im Grundbuch: Rechte im Grundbuch, die zu übernehmen sind, werden während des Versteigerungstermins bekanntgegeben.
  • Art der Versteigerung: Das Verfahren kann auf Antrag eines Gläubigers (Vollstreckungsversteigerung) oder zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft (Teilungsversteigerung) durchgeführt werden.

Wichtige Hinweise

  • Einsicht in Gutachten: Gutachten zum Verkehrswert sind auf www.hanmark.de oder im Amtsgericht Einsicht verfügbar.
  • Zubehör: Zubehör wird mitversteigert, wenn es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Diese Zusammenfassung bietet einen umfassenden Überblick über die Bedingungen und Abläufe der bevorstehenden Zwangsversteigerung der Immobilie, die zum Kauf bereitsteht. Interessenten sollten sich rechtzeitig über die rechtlichen und finanziellen Aspekte sowie die Bedingungen für die Abgabe von Geboten informierten.