Einfamilienhaus, Garage
320.000 €
Adresse
Robert-Koch-Straße 1, 89343 Jettingen-Scheppach
Aktenzeichen:
0002 K 0010/ 2024
Termin:
2025-03-26 09:00:00
Ort:
Hier ist eine detaillierte Zusammenfassung der Informationen zur Zwangsversteigerung einer Immobilie in Neu-Ulm:
Allgemeine Informationen
- Versteigerungsart: Zwangsversteigerung (typischerweise aufgrund eines Vollstreckungstitels)
- Verfahrensort: Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstraße 17, 89231 Neu-Ulm
Sprech- und Einsichtszeiten
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
- Tel. Kontakt: +49 731 70793725
- Einsichtnahme: Im Zimmer 111 des Amtsgerichts.
Bekanntmachung des Versteigerungstermins
- Ungefähr 8 Wochen vor dem Termin wird dieser veröffentlicht unter www.zvg-portal.de und in der örtlichen Zeitung sowie an den Aushangstellen der Gemeinde.
Besichtigung der Immobilie
- Besichtigungen: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Besichtigung. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Eigentümers oder Mieters.
Bietsicherheit
- Höhe: 10 % des veröffentlichten Verkehrswertes.
- Zahlungsarten:
- Verrechnungsscheck von einem in Deutschland zugelassenen Kreditinstitut.
- Bundesbankscheck.
- Überweisung auf das Konto des Gerichts (vorzugsweise 2 Wochen vor dem Termin).
Eigentumserwerb
- Mit der Zuschlagserteilung wird der Meistbietende sofort Eigentümer der Immobilie, ein Notartermin ist nicht erforderlich.
Einsicht in Gutachten
- Gutachten und Grundbuchabschriften können während der Sprechzeiten eingesehen werden. Kopien oder telefonische Auskünfte sind nicht verfügbar.
Gebote
- Gebote müssen im Versteigerungstermin abgegeben werden und sind bindend.
- Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Notariell beglaubigte Vollmacht, falls für Dritte geboten wird.
Gewährleistung
- Es gibt keinen Anspruch auf Gewährleistung. Das Gericht haftet nicht für Mängel an der Immobilie.
Kosten
- Nebenkosten betragen etwa 5 bis 5,5 % des Zuschlags, einschließlich Gebühren für den Zuschlag, der Eigentumsumschreibung und der Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5 %).
Nutzungsrechte
- Der Ersteher muss bestehende Mietverhältnisse übernehmen und hat das Recht, diese unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zu kündigen.
- Bei Eigennutzung verliert der Schuldner das Recht, im Objekt zu wohnen und muss im Falle einer Weigerung geräumt werden.
Rechte im Grundbuch
- Rechte, die im Grundbuch bestehen, werden im Versteigerungstermin angesprochen.
Versteigerungstermin
- Er besteht aus der Bekanntgabe objektbezogener Daten, der Feststellung des Mindestgebots und einer Bietzeit von mindestens 30 Minuten.
Verkehrswert
- Der Verkehrswert wird vom Gericht auf der Grundlage eines Gutachtens festgelegt und muss nicht in der Versteigerung geboten werden.
Gewährleistung und Zubehör
- Zubehör wird mitversteigert, es sei denn, es ist ausdrücklich ausgenommen.
Zuständigkeit
- Das Vollstreckungsgericht Neu-Ulm ist zuständig für alle Zwangsversteigerungen im Stadtbereich.
Diese Zusammenfassung bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Zwangsversteigerung und sollte potenziellen Bietern helfen, sich auf das Verfahren vorzubereiten.
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