Einfamilienhaus

prise340.000 €

Adresse
Fabrikstraße 4, 39221 Bördeland, Welsleben
Aktenzeichen:
0003 K 0006/ 2024
Termin:
2025-04-01 11:00:00
Ort:

Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie

Allgemeine Informationen:

  • Objektart: Einfamilienhaus
  • Standort: Fabrikstraße 4, 39221 Bördeland OT Welsleben
  • Aktenzeichen: Amtsgericht Schönebeck, 3 K 6/24

Lage:

  • Das Grundstück liegt in einer ruhigen Wohnlage am östlichen Ortsrand von Welsleben, was auf eine angenehme Nachbarschaft und eine entspannte Wohnatmosphäre hinweist.

Grundstücksdaten:

  • Grundstücksgröße: 763 m²
  • Bebaubarkeit: Das Bewertungsgrundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach §34 BauGB, was bedeutet, dass neue Projekte sich nach der bestehenden Nachbarschaft orientieren müssen.

Bebauung:

  • Bauweise: Massivbauweise
  • Baujahr: 2020 (nach Bauakte)
  • Etagen: Eingeschossig, das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut bzw. eingeschränkt nutzbar. Es gibt keinen Keller.

Raumaufteilung / Grundriss:

  • Erdgeschoss besteht aus:
    • Diele
    • Gäste-WC
    • Garderobe
    • Küche
    • Hauswirtschaftsraum
    • Wohnzimmer
    • Schlafzimmer
    • 2 weitere Zimmer

Ausstattung:

  • Wohnfläche: ca. 145 m²
  • Ausstattungsstandard: Moderner Ausstattungsstandard, was auf eine zeitgemäße und ansprechende Innenausstattung hinweist.
  • Nutzung: Das Einfamilienhaus war zum Stichtag eigengenutzt.

Besonderheiten:

  • Die Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen wurde bisher nicht vorgenommen, was dem neuen Eigentümer die Möglichkeit bietet, individuelles Design zu verwirklichen.
  • Eine Innenbesichtigung des Einfamilienhauses war zum Zeitpunkt des Ortstermins nicht möglich, was potenzielle Käufer berücksichtigen sollten.

Zusammenfassung: Das Einfamilienhaus in der Fabrikstraße 4, Welsleben, bietet eine ruhige Wohnlage mit einer ansprechenden Grundstücksgröße von 763 m². Errichtet im Jahr 2020 in solider Massivbauweise, bietet das Haus auf ca. 145 m² Wohnfläche moderne Ausstattung und eine durchdachte Raumaufteilung mit vielen praktischen Räumen im Erdgeschoss. Die noch nicht gestalteten Außenanlagen geben neuen Eigentümern die Freiheit, eigene Ideen umzusetzen. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich, was die Bebaubarkeit nach dem §34 BauGB regelt.