Einfamilienhaus
1 €
Adresse
Kölnstraße 2, 52441 Linnich, Gereonsweiler
Aktenzeichen:
0007 K 0007/ 2023
Termin:
2025-05-02 08:45:00
Ort:
Zusammenfassung des Gutachtens zur Immobilie in Linnich
Grunddaten der Immobilie
- Objektbezeichnung: Abbruchreifes Wohnhaus (Teil einer ehemaligen Hofanlage)
- Adresse: Kölnstraße 2, 52441 Linnich (Gereonsweiler)
- Auftraggeber: Amtsgericht Jülich, AZ: 007K 7123
- Gutachten erstellt von: Dipl.-Ing. Frank R. Borchardt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- Gutachten Reg.-Nr.: 23.286
- Stichtag der Wertermittlung: 31.10.2023
Eckdaten
- Grundstücksgröße: 127 m²
- Bodenwert: 28.600 € (225 €/m²)
- Abbruchkosten: -55.000 €
- Verkehrswert / Marktwert (symbolisch): 1 €
Lage und Umgebung
- Standortbeschreibung: Das Grundstück befindet sich in Linnich, einem Stadtteil namens Gereonsweiler, der ca. 4 km von der Linnicher Stadtmitte entfernt ist.
- Infrastruktur: Alle notwendigen Infrastruktureinrichtungen (Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Sport- und Freizeitanlagen) sind in der näheren Umgebung vorhanden.
- Verkehrsanbindung: Gute Anbindung über Landstraßen, Bundesstraße B 57 sowie Busverbindungen. Der Bahnhof Linnich ist ca. 4,2 km entfernt.
Grundstücksbeschreibung
- Erschließung: Voll erschlossen, keine aktuellen Erschließungskosten zu erwarten.
- Altlasten: Laut Umweltamt keine bekannte Altlastenverdächtigkeit.
- Bauplatznutzung: Gemischte Baufläche (M), gewöhnlich für Wohnnutzung, jedoch keine geltenden Bauvorschriften.
Bau- und Zustandsbeschreibung
- Gebäudetyp: Angebautes Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und nicht ausgebautem Dachgeschoss sowie teilunterkellert.
- Baujahr: Unbekannt.
- Baustatus: Das Gebäude befindet sich in sehr mäßigem Zustand, ist größtenteils nicht mehr nutzbar und als abbruchreif eingestuft.
- Bauschäden: Schadhafte Stellen in der Bausubstanz, Feuchtigkeitsschäden, defekte Versorgungsleitungen, und erheblicher Instandhaltungsbedarf.
- Sanitärausstattung: Einfach, nicht mehr zeitgemäß und im derzeitigen Zustand nicht gebrauchsfähig.
Wertermittlung
- Die Immobilie wird als wirtschaftlich nicht sanierungsfähig und abbruchreif bewertet. Der Wert setzt sich aus dem Bodenwert abzüglich der Abbruchkosten zusammen, was zu einem symbolischen Verkehrswert von 1 € führt.
Fazit
Insgesamt ist die Immobilie aufgrund ihres stark schlechten baulichen Zustands und der notwendigen Abbruchkosten nicht mehr vermietbar oder nutzbar. Das Grundstück hat einen Wert, der signifikant durch die hohen Abbruchkosten negiert wird, was die Immobilie zur Zwangsversteigerung führt.
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