Einfamilienhaus
92.000 €
Adresse
Prof.-Nöller-Straße 46, 99326 Stadtilm, Großliebringen
Aktenzeichen:
K 0034/ 2023
Termin:
2025-01-23 10:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Informationen zur Zwangsversteigerung
Allgemeine Informationen
- Versteigerungsort: Amtsgericht Arnstadt, Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt
- Sprechzeiten: Montag bis Freitag, 09:00 bis 12:00 Uhr (außerhalb nach Vereinbarung)
- Telefon: 03628 9330-0
Verfahrensablauf
- Bekanntmachung: Die Versteigerungstermine werden im festgelegten Publikationsblatt oder elektronischen System bekannt gegeben sowie an der Gerichtstafel ausgehangen.
- Besichtigungen: Kein Anspruch auf eine Besichtigung des Objekts; Termine werden nicht vom Gericht organisiert.
- Bietsicherheit: Erforderlich in Höhe von 10% des Verkehrswertes; kann in Form eines Schecks, einer Bürgschaft oder Überweisung erbracht werden.
- Eigentumserwerb: Geht nach Zuschlag sofort auf den Käufer über, ohne notarielle Beurkundung; das Grundbuchamt wird durch das Gericht informiert.
Voraussetzungen für Gebote
- Benötigte Dokumente: Gültiger Lichtbildausweis, ggf. Bietvollmacht (bei Vertretung), aktueller Handelsregisterauszug (für juristische Personen) und die Bietsicherheit.
- Gebote müssen vor Ort abgegeben werden und sind bindend.
Kosten für den Ersteher
- Gebühren für Zuschlagserteilung und Eigentumsumschreibung, Grunderwerbsteuer, sowie Zinsen auf das Meistgebot bis zur Verteilung.
- Möglichkeit, die Zinsen durch Hinterlegung des Gebots vor Verteilung zu vermeiden.
Nutzung des Objekts
- Mietverhältnis: Bestehende Mietverhältnisse müssen übernommen werden; es gibt ein Sonderkündigungsrecht bei Schuldversteigerungen.
- Eigennutzung: Der Zwangsversteigerer kann die sofortige Räumung des Objekts verlangen, wenn der bisherige Eigentümer nicht freiwillig auszieht.
- Drittbesitz: Auch Dritte müssen das Objekt nach Zuschlag räumen.
Versteigerungsarten
- Vollstreckungsversteigerung (Schuldversteigerung): Angestoßen durch einen Gläubiger.
- Teilungsversteigerung: Für die Aufhebung von Eigentümergemeinschaften.
Verkehrswert und Wertgrenzen
- Der Verkehrswert wird durch ein Sachverständigengutachten ermittelt und kann im Versteigerungstermin heruntergesetzt werden, falls das Gebot unter den festgelegten Grenzen liegt (5/10 und 7/10 des Verkehrswertes).
Zubehör
- Zubehör und wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden mitversteigert, sofern sie nicht explizit ausgeschlossen sind.
Zuständigkeit
- Zuständig für die Zwangsversteigerungen ist das Vollstreckungsgericht Arnstadt.
Diese Zusammenfassung bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte des Verfahrens zur Zwangsversteigerung, einschließlich der erforderlichen Schritte, Bedingungen für Gebote und Kosten. Bei weiteren Fragen wird empfohlen, rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen oder direkt Kontakt mit dem Amtsgericht aufzunehmen.
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