Einfamilienhaus und unbebautes Grundstück
147.000 €
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein
lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | m² | Blatt |
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1 | Idar-Oberstein | Flur 59 | Flurstück 300/31 | Gebäude- und Freifläche Baumweg | 503 | 6045 BV 1 |
2 | Idar-Oberstein | Flur 59 | Flurstück 300/32 | Gebäude- und Freifläche Baumweg | 595 | 6045 BV 2 |
3 | Idar-Oberstein | Flur 59 | Flurstück 300/33 | Gebäude- und Freifläche Baumweg | 849 | 6045 BV 3 |
Zusätzliche Informationen zu lfd. Nr. 2:
Die Grundstücksgrenze zwischen den BV-Nrn. 2 und 3 verläuft durch das Einfamilienwohnhaus. Aus diesem Grund war eine getrennte Bewertung der beiden Grundstücke nicht möglich. Der Gesamtverkehrswert der beiden Grundstücke BV-Nr. 2 und 3 wurde auf 294.000,00 € geschätzt.
Weitere Informationen sind unter www.versteigerungspool.de verfügbar.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 27.09.2023 in das Grundbuch eingetragen.
Aufforderung:
Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen. Andernfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt für das Recht der