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Gewerblich genutztes Grundstück

prise525.000 €

Adresse
Gewerbering 06, 98693 Ilmenau, Langewiesen
Aktenzeichen:
K 0034/ 2022
Termin:
2025-09-11 10:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Informationen zur Zwangsversteigerung

Allgemeine Informationen

  • Standort: Amtsgericht Arnstadt, Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt.
  • Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung.
  • Telefonnummer: 03628 9330-0.

Verfahrensablauf

  • Öffentliche Versteigerung: Die Versteigerungstermine sind öffentlich und sollten zuvor durch Besuch eines Termins eingesehen werden.
  • Besichtigung: Es besteht kein Anspruch auf Besichtigung; diese muss durch den Eigentümer oder Mieter ermöglicht werden.

Bietsicherheit

  • Sicherheit: 10 % des Verkehrswertes als Sicherheitsleistung, die beim Gebotsabgeben bereitgestellt werden muss.
  • Möglichkeiten der Sicherheit:

    • Verrechnungs- oder Bundesbankscheck
    • Bürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts
    • Überweisung auf ein Gerichtskonto (zwei Wochen vor Termin empfohlen).

    Eigentumserwerb

  • Zuschlag: Mit der Verkündung des Zuschlags wird das Eigentum sofort übertragen.
  • Notarielle Beurkundung: Nicht erforderlich, das Gericht leitet die Eigentumsumschreibung.

Gebote

  • Teilnahme: Gebote können nur vor Ort und nur von anwesenden Personen abgegeben werden.
  • Vorbereitung für Bieter: Gültiger Lichtbildausweis, ggf. öffentliche Bietvollmacht erforderlich.

Kosten

  • Zusätzliche Kosten:
    • Gebühr für Zuschlagserteilung
    • Eigentumsumschreibung
    • Grunderwerbsteuer
    • Zinsen aus dem Gebot bis zum Verteilungstermin.

Nutzung des Objekts

  1. Mietverhältnisse: Bestehende Mietverträge müssen übernommen werden. Sonderkündigungsrecht existiert bei Schuldversteigerung.
  2. Eigennutzung: Bisheriger Eigentümer muss nach dem Zuschlag räumen. Andernfalls kann der Ersteher Räumungsklage erheben.
  3. Drittbesitz: Dritte, die keinen Besitzanspruch mehr haben, müssen ebenfalls das Objekt räumen.

Rechte im Grundbuch

  • Bekanntgabe der zu übernehmenden Rechte im Versteigerungstermin.

Versteigerungsarten

  1. Vollstreckungsversteigerung: Auf Antrag eines Gläubigers.
  2. Teilungsversteigerung: Zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft.

Verteilungstermin

  • Zahlung des Gebots muss vor dem Verteilungstermin erfolgen.

Wertgrenzen

  • Zuschlag wird versagt, wenn das Gebot unter 50 % oder auf Antrag unter 70 % des Verkehrswertes liegt.

Zubehör

  • Zubehör und wesentliche Bestandteile sind mitversteigert, sofern nicht ausgenommen.

Zuständigkeit

  • Das Amtsgericht Arnstadt ist für Zwangsversteigerungen im entsprechenden Bezirk zuständig.

Fazit

Die Informationen umfassen wichtige Aspekte des Verfahrens zur Zwangsversteigerung einer Immobilie. Bietinteressenten sollten sich detailliert über die Anforderungen und Abläufe informieren, insbesondere hinsichtlich der Bietsicherheit, Gebühren und rechtlichen Bedingungen für die Nutzung der Immobilie beim Erwerb. Es wird empfohlen, im Vorfeld Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.