Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Wohnungserbbaurecht
87.000 €
Adresse
Rosenweg, 59425 Unna
Aktenzeichen:
0002 K 0019/ 2023
Termin:
2024-12-13 11:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten zur Immobilienversteigerung
Allgemeine Hinweise:
- Das Merkblatt verwendet ausschließlich die männliche Form, bezieht sich jedoch auf alle Geschlechter.
- Rechtliche Besonderheiten werden im Einzelfall im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
- Informationen zu Versteigerungen, Gutachten, Plänen und Fotos sind auf der Website www.zvg-portal.de zu finden.
Besichtigung der Immobilie:
- Objektbesichtigungen sind nur mit Einverständnis des Eigentümers oder Mieters möglich.
- Das Gericht organisiert keine Besichtigungstermine.
Erforderliche Unterlagen für die Teilnahme an der Versteigerung:
- Gültiges nationales Identitätspapier.
- Notarielle Bietvollmacht, falls für andere geboten wird.
- Handelsregisterauszug für Vertreter von Handelsgesellschaften.
- Genehmigung des Familiengerichts für Gebote im Namen von minderjährigen Kindern.
- Steueridentifikationsnummer.
Sicherheitsleistung:
- Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes ist zu erbringen.
- Zahlungsarten:
- Verrechnungsscheck, ausgestellt am dritten Werktag vor der Versteigerung.
- Unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts.
- Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ), mindestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin.
Bieternotwendigkeiten:
- Mindestens das „geringste Gebot“ muss abgegeben werden.
- Wenn das Gebot unter 50 % oder zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes liegt, kann das Gericht den Zuschlag versagen.
Übernahme von Grundbuchrechten:
- Möglicherweise müssen zusätzliche Grundbuchrechte übernommen werden. Dies beinhaltet auch Zahlungen an Gläubiger für im Grundbuch eingetragene Rechte.
Zahlungspflichten des Ersteher:
- Nach Zuschlag erfolgt ein Verteilungstermin in 8 bis 12 Wochen.
- Neben der Grunderwerbssteuer fallen Erwerbsnebenkosten (ca. 0,7 % des Meistgebots) an.
Eigentumsübergang und Mietverhältnis:
- Mit dem Zuschlag geht das Eigentum an der Immobilie auf den Ersteher über.
- Der Zuschlag gilt als Räumungsbescheid gegenüber dem bisherigen Eigentümer.
- Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in das bestehende Mietverhältnis ein.
Unterrichtungen für Bieter:
- Versteigerungstermine sind öffentlich.
- Es besteht keine Gewährleistung für die im Gutachten und den Terminsbestimmungen genannten Objektverhältnisse. Ansprüche gegen Voreigentümer oder Gutachter sind ausgeschlossen.
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die Teilnahmebedingungen und Abläufe bei einer Immobilienversteigerung, insbesondere für Bietinteressenten. Es wird empfohlen, sich im Detail mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen auseinanderzusetzen.