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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Grünland

prise3.000 €

Adresse
-, 03205 Calau, Werchow
Aktenzeichen:
0042 K 0010/ 2024
Termin:
2025-03-20 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie im Zwangsversteigerungsverfahren

Veröffentlichung der Informationen:

  • Die Informationen zur Zwangsversteigerung sind unter www.zvg-portal.de sowie durch Aushang an der Gerichtstafel verfügbar. Weitere Details finden sich unter www.zvg.com, wo auch Gutachten gegen eine Gebühr angefordert werden können.

Verkehrswert:

  • Der Verkehrswert wird in der Regel durch ein gerichtliches Gutachten festgelegt und kann vor Ort beim Amtsgericht Senftenberg eingesehen werden.

Geschäftszeiten für Einsichten:

  • Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr
  • Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr

Besichtigung:

  • Das Gericht vermittelt keine Besichtigung des Objektes. Besichtigungsansprüche bestehen nicht.

Versteigerungstermin:

  • Der Versteigerungstermin ist öffentlich, persönliche Teilnahme ist erforderlich.
  • Bieter müssen sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.
  • Bei Vertretung einen Nachweis der Bietungsvollmacht vorlegen.

Bietbedingungen:

  • Bieter müssen einzeln bieten, Gemeinschaftsangebote müssen angegeben werden.
  • Vertreter von juristischen Personen benötigen eine aktuelle, beglaubigte Vollmacht.
  • Gebote werden nur am Versteigerungstag entgegengenommen.

Sicherheitsleistung:

  • Eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes ist zu leisten.
  • Optionen zur Sicherheitsleistung: Überweisung, Bundesbankscheck oder eine Bürgschaft durch ein Kreditinstitut.

Zahlung des Gebotes:

  • Der Zuschlag verleiht dem Ersteher das Eigentum, welches innerhalb von ca. 6 Wochen nach Zuschlag bezahlt werden muss.
  • Gebühren: 4 % Zinsen vom Bargebot, Grunderwerbssteuer (derzeit 6,5 %), Gebühr für Grundbucheintragung.

Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen:

  • Der Ersteher tritt in bestehende Verträge ein und kann diese mit Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
  • Der bisherige Eigentümer hat keinen Kündigungsschutz; Räumung erfolgt auf Antrag.

Mängelhaftung:

  • Das versteigerte Objekt wird in seinem tatsächlichen Zustand verkauft ("wie es steht und liegt"), ohne Mängelhaftung. Das Versteigerungsgericht haftet nicht für Richtigkeit der Anmeldungen oder Auskünfte.

Wichtige Hinweise:

  • Es muss sichergestellt werden, dass die Sicherheitsleistung fristgerecht und in der richtigen Form bezahlt wird.
  • Der Ersteher trägt das Risiko für bestehende Verträge, einschließlich Mietverhältnisse.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass Mängel am Objekt nicht beanstandet werden können, da es in seinem aktuellen Zustand versteigert wird.

Die Zusammenfassung bietet eine detaillierte Übersicht über den Versteigerungsprozess, die Bedingungen für Bieter, rechtliche Aspekte und finanzielle Verpflichtungen, die mit dem Kauf des versteigerten Objektes verbunden sind.