Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
6.376 €
Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie
Allgemeine Informationen:
- Veröffentlichung der Immobilie: Die Informationen zur Zwangsversteigerung sind auf der Webseite www.zvg-portal.de sowie an der Gerichtstafel abrufbar. Ergänzende Informationen sind auf www.zvg.com verfügbar, wo auch Gutachten gegen Gebühr angefordert werden können.
Verkehrswert:
- Festsetzung des Verkehrswerts: Der Verkehrswert wird durch das Gericht auf Grundlage eines Gutachtens eines beauftragten Sachverständigen festgelegt.
- Einblick in Gutachten: Gutachten, Exposés und Fotos sind während der allgemeinen Geschäftszeiten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg einsehbar.
Geschäftszeiten des Amtsgerichts Senftenberg:
- Montag: 9.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: 13.00 - 17.00 Uhr
- Donnerstag: 13.00 - 16.00 Uhr
Besichtigungsmöglichkeiten:
- Keine Besichtigung durch das Gericht: Das Gericht kann keine Besichtigung der Immobilie vermitteln und ein Anspruch auf Besichtigung besteht nicht.
Versteigerung:
- Termin: Der Versteigerungstermin ist öffentlich. Bieter müssen persönlich anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen.
- Bevollmächtigte Bieter: Bei Bevollmächtigung ist eine öffentlich beglaubigte Bietungsvollmacht notwendig.
Gemeinschaftliches Bieten: Bei gemeinschaftlichem Bieten muss jeder Bieter einzeln antreten und das Gemeinschaftsverhältnis angeben.
Gebotsabgabe:
- Mindestensgebot: Das geringste Gebot wird am Versteigerungstag bekannt gegeben. Gebote können nur während des Versteigerungstermins abgegeben werden.
- Bietzeit: Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und endet, wenn keine Gebote mehr abgegeben werden.
Sicherheitsleistung:
- Höhe der Sicherheitsleistung: Beträgt 10% des Verkehrswertes und muss sofort an das Gericht geleistet werden.
Zahlungsmethoden: Mögliche Zahlungsmethoden sind Überweisung, Bundesbankscheck oder Bürgschaften.
Zahlung und Eigentumsumschreibung:
- Ersterwerb: Der Ersteigerer wird mit der Zuschlagserteilung Eigentümer.
- Zahlungen, die der Ersteher leisten muss:
- Meistgebot
- Zuschlagsgebühren
- 4% Zinsen
- Grunderwerbssteuer (derzeit 6,5%)
- Gebühren für die Grundbucheintragung
Miet- und Pachtverhältnisse:
Eintritt in bestehende Verträge: Der Ersteher tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein und kann gemäß den gesetzlichen Kündigungsfristen kündigen.
Mängelhaftung:
Keine Mängelhaftung: Das Objekt wird in seinem aktuellen tatsächlichen Zustand versteigert, ohne Gewährleistung für Mängel. Das Versteigerungsgericht haftet nicht für die Richtigkeit der Angaben.
Schlussfolgerung:
Interessenten für die Immobilie sollten sich vor Abgabe eines Gebotes über alle relevanten Details und Bedingungen des Versteigerungsverfahrens sowie über die Mietverhältnisse und den Zustand der Immobilie im Klaren sein, da das Gericht keine Besichtigungen vermitteln kann und auf eine Mängelhaftung verzichtet. Des Weiteren sind die rechtlichen Anforderungen an die Bietenden und Gebote klar definiert und müssen genau beachtet werden.