Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
78.800 €
Zusammenfassung des Gutachtens zur Ermittlung des Verkehrswertes von 11 unbebauten Grundstücken in 33165 Lichtenau-Herbram
Auftrag und Überblick: Das Sachverständigenbüro Rudolphi wurde vom Amtsgericht Paderborn beauftragt, den Verkehrswert von 11 unbebauten Grundstücken in der Gemarkung Herbram zu ermitteln. Der Wertermittlungsstichtag war der 5. August 2021. Der Umfang des Gutachtens umfasst die rechtlichen, geografischen und wirtschaftlichen Faktoren, die den Wert der Immobilien beeinflussen.
Standortspezifikation:
- Lage: Die Flurstücke sind im östlichen Bereich von Lichtenau-Herbram situiert. Während das Flurstück 92 und 93 in einem Wohngebiet stecken, liegen die anderen Grundstücke in der Feldflur.
- Erschließung: Die Grundstücke sind über verschiedene Wege erreichbar. Flurstücke 92 und 93 grenzen an die Straße Sandheide, während andere Grundstücke über Wirtschaftswege zugänglich sind.
Grundstücksnutzung und Größen:
- Flurstück 22 (5.106 m²), Ackerland, Verkehrswert: 22.500 €
- Flurstück 110 (616 m²), Ackerland, Verkehrswert: 2.700 €
- Flurstück 135 (2.221 m²), Ackerland, Verkehrswert: 9.900 €
- Flurstück 92 (1.301 m²), Grünland, Verkehrswert: 90.500 €
- Flurstück 93 (24 m²), Gebäude- und Freifläche, Verkehrswert: 700 €
- Flurstück 109 (708 m²), Ackerland, Verkehrswert: 3.200 €
- Flurstück 60 (10.288 m²), Ackerland, Verkehrswert: 47.300 €
- Flurstück 213 (6.620 m²), Grünland, Verkehrswert: 20 €
- Flurstück 211 (6 m²), Grünland, Verkehrswert: 400 €
- Flurstück 50 (10.397 m²), Ackerland, Verkehrswert: 47.300 €
- Flurstück 49 (19.882 m²), Ackerland, Verkehrswert: 90.500 €
Verkehrswerte: Die ermittelten Verkehrswerte für die Grundstücke basieren auf aktuellen Bodenrichtwerten sowie auf Vergleichswerten ähnlicher Grundstücke, wobei auch individuelle Merkmale wie Lage, Erschließung und Nutzungsart berücksichtigt wurden. Der höchste Verkehrswert beträgt 90.500 € für das Flurstück 92, während das Flurstück 60 mit 47.300 € folgt.
Planungsrechtliche Einordnung:
- Flurstücke 92 und 93 liegen im unbeplanten Innenbereich und könnten nach § 34 BauGB bebaut werden.
- Die übrigen Flurstücke befinden sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und werden als landwirtschaftlich nutzbar eingestuft.
Rechtliche und umweltschutzrechtliche Rahmenbedingungen: Das Gutachten verweist auf mögliche Belastungen von Schutzgebieten, insbesondere für die Flurstücke 211 und 213, die im Landschaftsschutzgebiet liegen. Erschließungsbeiträge wurden nicht erhoben.
Fazit: Die zusammengefassten Verkehrswerte der 11 Grundstücke belaufen sich auf insgesamt 324.312 €. Die schlüssige Ermittlung stützt sich auf die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Nutzung und Wohnbauland, wertrelevante Anpassungen und rechtliche Grundlagen der Zwangsversteigerung. Die Bewertung wurde ordentlich und unparteiisch durchgeführt.
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