Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise3.400 €

Adresse
Gertig, 95346 Stadtsteinach, Gertig
Aktenzeichen:
0062 K 0017/ 2024
Termin:
2025-04-23 09:00:00
Ort:

Zusammenfassung des Gutachtens über das Grundstück Flurstück-Nr. 480, Gemarkung Stadtsteinach

Auftraggeber:

  • Amtsgericht Bayreuth
  • Abteilung für Immobiliarvollstreckung
  • Aktenzeichen: 62 K 17/24

Verkehrswert:

  • Verkehrswert des Grundstücks: 3.400 Euro (gerundet)

Grundstücksbeschreibung:

  • Lage:

    • Das Grundstück befindet sich in Stadtsteinach, Landkreis Kulmbach, Bayern.
    • Nächstgelegene Bundesstraße: B303, ca. 12 km entfernt von Kulmbach.
    • Autobahnauffahrt Himmelkron/Bad Berneck: ca. 19 km östlich.
    • Öffentlich angeschlossener Linienbusverkehr und nächster Bahnhof (Untersteinach) ca. 5 km entfernt.
  • Fläche:

    • Gesamtfläche: 2.760 m²
    • Nutzung:
      • Grünland: 2.239 m²
      • Gehölz: 487 m²
      • Fließgewässer: 34 m²
  • Bodenbeschaffenheit:

    • Die Grünlandfläche hat eine Bewertung durch hängenden (Lehm)boden, Klasse 38/36.
    • Fließgewässerfläche entspricht dem Ufer und Bachlauf der unteren Steinach.
    • Der Baumbestand auf der Gehölzfläche wird als hiebkostenfrei bewertet (Schätzung: 300 Euro).

Nutzung:

  • Das Grundstück wird aktuell landwirtschaftlich bewirtschaftet, wobei der genaue Pächter nicht bekannt ist.
  • Grundvertragliche Bekanntmachungen und Schulden sind nicht eingetragen.
  • Das Grundstück ist Teil einer Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Miteigentumsgemeinschaft.

Ertragsmessung:

  • Verkehrswertberechnung:

    • Minderwertiges Grünland: 2.239 m² x 1,30 €/m² = 2.910,70 Euro
    • Feldgehölzfläche: 487 m² x 0,30 €/m² = 146,10 Euro
    • Fließgewässer: 34 m² x 1,30 €/m² = 44,20 Euro
    • Baumbestandswert (hiebkostenfrei): 300 Euro
  • Ergebnis:

    • Gesamtwert: 2.910,70 € + 146,10 € + 44,20 € + 300 € = 3.400 Euro

Besondere Merkmale:

  • Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche ausgewiesen und befindet sich im Außenbereich ohne entsprechende Bebauungspläne.
  • Es sind keine Altlasten auf dem Grundstück festgestellt worden.

Fazit:

Diese Zusammenstellung des Gutachtens belegt, dass das Grundstück Flurstück-Nr. 480 in Stadtsteinach in einem landwirtschaftlich nutzbaren Zustand ist. Der ermittelte Verkehrswert ist ein Hinweis auf den potenziellen Verkaufswert im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens. Das Gutachten wurde ordnungsgemäß erstellt und ist rechtlich bindend.

Gutachter: Gert Schultheiß, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für landwirtschaftliche Bewertung und Schätzung. Datum des Gutachtens: 30.05.2024.