Luftschutzbunker

prise1 €

Adresse
Posener Straße 1, 59065 Hamm
Aktenzeichen:
0022 K 0010/ 2024
Termin:
2025-02-21 11:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie in Hamm

Objektinformation:

  • Adresse: Posener Straße 1, 59065 Hamm
  • Grundstücksfläche: ca. 770 m²
  • Bauart: Luftschutzbunker
  • Baujahr: ca. 1941
  • Nutzungsmöglichkeiten: Der Luftschutzbunker wird gegenwärtig als nicht mehr nutzbar eingeschätzt und könnte nur durch einen Rückbau genutzt werden.

Zwangsversteigerung:

  • Aktenzeichen: 022 K 10/24
  • Verkehrswert gemäß Gutachten: 1 EUR (symbolisch, aufgrund der hohen Rückbaukosten).
  • Bodenwert: 107.800 EUR
  • Ermittelte Freilegungskosten: ca. 620.000 EUR

Bunker Details:

  • Gesamtfläche (Brutto-Grundfläche): ca. 915 m² (geteilt in Erdgeschoss ca. 325 m², 1. OG ca. 295 m², 2. OG ca. 295 m²).
  • Grundstückzuschnitt: nahezu rechteckig mit einer mittleren Breite von ca. 23 m und Tiefe von ca. 34 m.
  • Bauweise: Einfacher Stahlbetonbau mit einem leicht geneigten Flachdach.
  • Zugang: Haupteingang und Nebeneingang sind vorhanden, jedoch in einem schlechten Zustand (defekte Türen, sichtbare Schäden).

Umgebung:

  • Mikrolage: Ungefähr 1,9 km nordwestlich vom Stadtzentrum Hamm.
  • Einkaufsmöglichkeiten: In fußläufiger Entfernung vorhanden.
  • Verkehrsanbindung: Nahegelegene Bushaltestelle (ca. 0,1 km), IC/ICE Hauptbahnhof Hamm (ca. 1,6 km), Anbindung an zwei Autobahnen (A1 und A2) in etwa 8–8,5 km Entfernung.

Bauliche Gegebenheiten:

  • Erschließung: Voll erschlossen (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Elektrizität).
  • Umfeld: Vorwiegend zweigeschossige Wohnbebauung in der Umgebung; allgemeines Wohngebiet.
  • Baugrundverhältnisse: Keine aktuellen Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen.
  • Denkmalschutz: Der Bunker ist nicht denkmalgeschützt.

Wertminderung und zuständige Behörden:

  • Instandhaltungsstau: Sichtbare Schäden festgestellt (z. B. sichtbare Armierungen, defekte Eingänge), Wertminderung ca. 70.000 EUR.
  • Besondere Objektspezifische Merkmale: Rückbau und Freilegungskosten notwendig; Bunker ist nicht wirtschaftlich nutzbar.

Kein Zubehör:

  • Es wurde kein Zubehör auf oder im Grundstück festgestellt, da keine Innenbesichtigung stattfand.

Das Gutachten empfiehlt zur weiteren Vorgehensweise den Rückbau des Luftschutzbunkers aufgrund der wirtschaftlichen Unnutzbarkeit und der hohen Instandhaltungskosten. Die Einsichtnahme des Objektes war lediglich von außen möglich, was die Beurteilung der gesamten Bausubstanz einschränkt.