Reihenhaus, Sonstiges
143.000 €
Adresse
Brakhahnstraße 19, 27572 Bremerhaven, Wulsdorf
Aktenzeichen:
0011 b K 0040/ 2022
Termin:
2025-01-15 09:45:00
Ort:
Dokumente:
Die vorliegende Information beschreibt die Regelungen zur Sicherheitsleistung für Bieter im Rahmen einer Immobilienversteigerung, die durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz eingeführt wurden. Hier sind die wichtigsten Merkmale zusammengefasst:
Sicherheitsleistung und Zahlungsmodalitäten:
Sicherheitsleistung:
- Bieter müssen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes der Immobilie erbringen.
Zahlungsweise:
- Barzahlungen im Versteigerungstermin sind nicht mehr zulässig.
- Sicherheitsleistungen können ab dem 16.02.2007 nur auf drei Arten geleistet werden:
- Verrechnungsscheck: Von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank, der frühestens am 3. Werktag vor dem Versteigerungstermin ausgestellt sein darf.
- Bürgschaftserklärung: Eine von einem Kreditinstitut ausgestellte Bürgschaftserklärung.
- Einzahlung/Überweisung: Auf das Konto der Gerichtskasse des Amtsgerichts.
Gerichtskasse-Konto:
- Die Einzahlung muss auf folgendes Konto erfolgen:
- Empfänger: Landeshauptkasse Bremen - Gerichtskasse
- Kreditinstitut: Deutsche Bundesbank
- BIC: MARKDEF1250
- IBAN: DE92 2500 0000 0025 1015 27
- Die Einzahlung muss auf folgendes Konto erfolgen:
Verwendungszweck:
- Beim Überweisen muss zwingend der Verwendungszweck angegeben werden:
- „Sicherheitskonto 2302133100 Az.: 11 a/b K nnn/jj ZV-Termin am tt.mm.jj“
- Das Aktenzeichen und der Versteigerungstermin sind aus der gerichtlichen Terminbestimmung zu entnehmen.
- Beim Überweisen muss zwingend der Verwendungszweck angegeben werden:
Wichtige Hinweise:
- Frist für Überweisung: Es wird empfohlen, die Sicherheitsleistung mindestens eine Woche vor dem Versteigerungstermin zu überweisen.
- Nachweis: Jeder Bieter sollte zum Termin seinen Einzahlungsbeleg mitbringen, um die Zahlung nachweisen zu können.
- Rückerstattung: Bietern, die nicht zum Zug kommen und keinen Zuschlag erhalten, wird die eingezahlte Sicherheitsleistung unverzüglich nach dem Versteigerungstermin zurück überwiesen.
Fazit:
Die Regelungen zur Sicherheitsleistung stellen sicher, dass Bieter rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form ihre Sicherheitsleistungen erbringen. Die Geldmittel sind geschützt und Bieter haben die Gewissheit, dass ungenutzte Beträge nach der Versteigerung zurückgezahlt werden. Diese Informationen sind entscheidend für alle, die an einer Immobilienversteigerung teilnehmen möchten.
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