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Zweifamilienhaus

prise149.000 €

Adresse
Schulstraße 11, 67821 Alsenz
Aktenzeichen:
0001 K 0030/ 2024
Termin:
2025-05-08 09:00:00
Ort:

Objektbeschreibung:

Grundbuchangaben:

  • Eingetragen im Grundbuch von Alsenz
  • Gemarkung: Alsenz
  • Flur: 452
  • Flurstück: 1.029
  • Blatt: 2347

Wirtschaftsart und Lage:

  • Nutzungsart: Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche
  • Adresse: Schulstraße 11

Objektbeschreibung und Lage (laut Angaben des Sachverständigen): Das Objekt ist ein Zweifamilienhaus mit Balkon/Loggia und Vortreppe. Es befindet sich im hinteren Bereich des Grundstücks ein weiteres Gebäude. Aufgrund der Außenbesichtigung war keine genauere Beschreibung möglich.

Verkehrswert:

  • 149.000,00 €

Versteigerungsvermerk: Der Versteigerungsvermerk wurde am 09.07.2024 in das Grundbuch eingetragen.

Aufforderung: Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden. Sollte der Gläubiger widersprechen, müssen diese glaubhaft gemacht werden, da sie andernfalls bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt werden und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses nachrangig behandelt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Hinweis: Es wird empfohlen, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung sowie der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung schriftlich einzureichen oder zur Geschäftsstelle zu protokollieren. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein