Zweifamilienhaus
46.000 €
Detaillierte Zusammenfassung der zu verkaufenden Immobilie
Allgemeine Informationen: Die Informationen beziehen sich auf den Versteigerungsprozess von Immobilien über das Amtsgericht Sonneberg. Es handelt sich insbesondere um Zwangsversteigerungen, die auf Antrag eines Gläubigers durchgeführt werden.
Verfahrensablauf:
- Öffentliches Verfahren: Die Versteigerungstermine werden öffentlich bekanntgegeben und können ohne Voranmeldung besucht werden. Es wird empfohlen, sich vorher zu informieren.
- Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr und Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Zudem ist eine Einsichtnahme nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Bietinteressenten:
Bietsicherheit:
- Üblicherweise ist eine Bietsicherheit von 10% des Verkehrswertes erforderlich.
- Die Sicherheiten können in Form von Schecks, Bürgschaften oder Überweisungen auf ein Gerichtskonto erbracht werden.
- Bargeld wird nicht akzeptiert.
Bietvoraussetzungen:
- Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
- Notariell beglaubigte Bietvollmacht, wenn nicht persönlich geboten wird.
- Für juristische Personen: beglaubigter Handelsregisterauszug.
Eigentumserwerb:
- Mit der Verkündung des Zuschlags wird das Eigentum sofort übertragen, eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
- Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.
Gebote und Versteigerungstermin:
- Gebote sind bindend und können nur im Termin abgegeben werden.
- Der Versteigerungstermin umfasst eine Mindestbietzeit von 30 Minuten.
- Der Zuschlag kann bei ausreichendem Gebot zum Zeitpunkt der Versteigerung erteilt werden.
Nutzung des Objekts:
Mietverhältnisse:
- Der Ersteher muss bestehende Mietverhältnisse übernehmen, hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Eigennutzung:
- Der vorherige Eigentümer verliert mit dem Zuschlag das Besitzrecht.
- Räumung kann erforderlichenfalls gerichtlich durchgesetzt werden.
Aufwendungen: Zusätzliche Kosten, die für den Ersteher anfallen:
- Gebühr für die Zuschlagserteilung.
- Gebühren für die Eigentumsumschreibung.
- Grunderwerbsteuer.
- Zinsen auf das Gebot.
Rechte im Grundbuch: Im Termin wird mitgeteilt, welche Rechte übernommen werden und welche erlöschen.
Versteigerungsarten:
- Vollstreckungsversteigerung.
- Teilungsversteigerung.
- Weitere Arten wie Nachlassversteigerung.
Relevante Informationen zu Gebühren: Der Zuschlag kann versagt werden, wenn das Gebot bestimmte Grenzen (5/10 und 7/10 des Verkehrswertes) nicht erreicht.
Zubehör: Zubehör wird mitversteigert, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
Zuständigkeit: Das Amtsgericht Sonneberg ist zuständig für Zwangsversteigerungen in den Regionen Sonneberg und Hildburghausen.
Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden Informationen sind allgemeiner Natur und es wird empfohlen, bei spezifischen Fragen oder rechtlichen Unsicherheiten anwaltlichen Rat einzuholen.