Zweifamilienhaus, mit integrierter Einzelgarage und angebauter Einzelgarage
283.000 €
Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten
Das Merkblatt richtet sich an Personen, die Interesse an einer Versteigerung einer Immobilie haben. Es weist darauf hin, dass die männliche Form aus Gründen der Lesbarkeit verwendet wird, aber grundsätzlich alle Geschlechter einschließt.
1. Versteigerungsinformationen:
- Interessenten werden aufgefordert, die offizielle Website www.zvg-portal.de zu besuchen, um aktuelle Informationen zu Versteigerungen, Gutachten, Plänen und Bildern zu erhalten.
- Objektbesichtigungen erfordern das Einverständnis des Eigentümers/Mieters.
2. Teilnehmeranforderungen:
- Bieter müssen sich mit einem gültigen Identitätsnachweis legitimieren.
- Bei Bietaktivitäten im Namen anderer Personen sind notarielle Vollmachten erforderlich.
- Handelsgesellschaften müssen einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegen.
- Eltern, die für ihre minderjährigen Kinder bieten wollen, benötigen die Genehmigung des Familiengerichts.
- Die Steuer-Identifikationsnummer ist ebenfalls erforderlich.
3. Sicherheitsleistung:
- Bei Abgabe eines Gebots ist eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes zu erbringen.
- Die Sicherheitsleistung kann durch Verrechnungsscheck, Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Vorauszahlung auf das Justizkonto erbracht werden.
- Bei Überweisungen gilt es, rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin alle erforderlichen Angaben zu machen.
4. Gebotsverfahren:
- Das Mindestgebot wird vor der Versteigerung bekanntgegeben.
- Bei einem Gebot unter 50 % des Verkehrswertes kann der Zuschlag verweigert werden.
- Bei Geboten zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes kann ebenfalls eine Ablehnung erfolgen.
5. Grundbuchrechte:
- Bieter können verpflichtet sein, im Grundbuch eingetragene Rechte zu übernehmen, insbesondere bei bestehenden Grundpfandrechten.
6. Zahlungsmodalitäten:
- Nach Erhalt des Zuschlags sind weitere Zahlungen (z. B. Erwerbsnebenkosten, Grunderwerbssteuer) erforderlich.
- Der Zuschlag bewirkt den Eigentumsübergang an der Immobilie; der bisherige Eigentümer kann zur Räumung aufgefordert werden.
7. Wichtige Hinweise:
- Versteigerungstermine sind öffentlich.
- Es besteht keine Gewährleistung für die im Gutachten angegebenen Informationen; Abweichungen oder Mängel begründen keine Ansprüche gegen Gutachter oder Gericht.
Fazit: Das Merkblatt gibt einen umfassenden Überblick über die Anforderungen, Abläufe und rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Teilnahme an einer Immobilienversteigerung. Es ist wichtig, die individuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und Details der Versteigerung zu beachten, um böse Überraschungen zu vermeiden.