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Zweifamilienhaus

prise431.000 €

Adresse
Im Griesenbruch 27, 59071
Aktenzeichen:
0022 K 0012/ 2024
Termin:
2025-04-25 09:30:00
Ort:

Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten zur Immobilienversteigerung

Dieses Merkblatt informiert potenzielle Bieter über wesentliche Aspekte einer Immobilienversteigerung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen allgemein gehalten sind und keine spezifischen rechtlichen Besonderheiten abdecken können. Für detaillierte Informationen werden Einblicke in die Verfahrensakten im Versteigerungstermin angeboten.

Wichtige Aspekte der Versteigerung:

Informationsquelle:

  • Versteigerungsinformationen sind täglich auf der Website www.zvg-portal.de verfügbar.
  • Besichtigungen der Objekte dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers oder Mieters erfolgen.

Benötigte Unterlagen für die Versteigerung:

  • Gültiges Identitätsdokument für alle Bieter und Vertreter.
  • Notarielle Bietvollmacht, wenn für Dritte geboten wird.
  • Handelsregisterausdruck, wenn als Vertreter einer Gesellschaft geboten wird.
  • Genehmigung des Familiengerichts für Gebote im Namen minderjähriger Kinder.
  • Steuer-Identifikationsnummer.

Sicherheitsleistung:

  • Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes.
  • Mögliche Zahlungsmethoden:
    1. Verrechnungsscheck, der frühestens am dritten Werktag vor der Versteigerung ausgestellt werden kann.
    2. Unbefristete Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Vorausüberweisung auf ein spezifisches Justizkonto, inklusive Angabe des betreffenden Amtsgerichts, Aktenzeichens, Versteigerungstag und Stichwort „Sicherheit“.

Bietverpflichtungen:

  • Mindestgebote werden im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
  • Zuschlag wird unter bestimmten Verkehrswerteinschränkungen verweigert (mindestens 50 % des Verkehrswertes).
  • Käufer müssen im Grundbuch eingetragene Rechte beachten (z.B. Grundpfandrechte).

Zahlungspflichten des Käufers:

  • Nach Erhalt des Zuschlags sind Zahlungen innerhalb einer festgelegten Frist zu leisten.
  • Erwerbsnebenkosten betragen etwa 0,7 % des Meistgebots.
  • Eigentum übergeht mit Verkündung des Zuschlags.

Räumungsdetails:

  • Der Zuschlagsbeschluss kann zur Räumung des Objekts bei nicht freiwilligem Auszug des bisherigen Eigentümers führen.
  • Bei vermieteten Immobilien tritt der Käufer in das bestehende Mietverhältnis ein und hat unter bestimmten Bedingungen Kündigungsrechte.

Allgemeine Hinweise:

  • Versteigerungstermine sind öffentlich.
  • Keine Gewähr für die Richtigkeit der Objektverhältnisse, nachträgliche Ansprüche sind ausgeschlossen.

Diese Zusammenfassung bietet einen klaren Überblick über die relevanten Informationen und Vorschriften zur Teilnahme an der Immobilienversteigerung, die aus dem bereitgestellten Merkblatt abzuleiten sind.