Einfamilienhaus, Garage
600.000 €
Adresse
Fellhornweg 54, 00000 Neu-Ulm
Aktenzeichen:
0002 K 0062/ 2023
Termin:
2025-01-29 09:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Zwangsversteigerung im Amtsgericht Neu-Ulm
Allgemeine Informationen:
- Stand der Informationen: 11.01.2024
- Versteigerungstermine: Öffentlich, ca. 8 Wochen vorher im Internet (www.zvg-portal.de) sowie in der örtlichen Zeitung und an Gemeinde- und Gerichtstafeln bekannt gegeben.
- Sprech- und Einsichtszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr im Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 17, Zimmer 111.
Besichtigung und Bietsicherheit:
- Eine Besichtigung des Objekts ist nicht garantiert. Ob und wann diese stattfindet, liegt im Ermessensspielraum des Eigentümers oder Mieters.
- Bietsicherheit: Notwendig für die Abgabe eines Gebots (10 % des Verkehrswertes) muss bei Gebotsabgabe vorliegen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind:
- Verrechnungsscheck
- Bundesbankscheck
- Bürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts
- Überweisung auf ein gerichtliches Konto (sollte mindestens 2 Wochen vor dem Termin geschehen).
Eigentumserwerb und Mietverhältnisse:
- Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende sofort Eigentümer, ein Notartermin ist nicht erforderlich.
- Bestehende Mietverhältnisse müssen vom Ersteher übernommen werden, aber der Ersteher hat ein Sonderkündigungsrecht. Kündigungsfrist für Wohnraum beträgt 3 Monate.
- Bei Eigenbedarf kann der Ersteher dem bisherigen Eigentümer und etwaigen Dritten die Räumung veranlassen.
Rechte und Kosten:
- Rechte im Grundbuch: Im Versteigerungstermin werden Informationen über zu übernehmende Rechte bekannt gegeben.
Nebenkosten: Circa 5 bis 5,5 % des Richtgebots (z.B. Gebühren, Grunderwerbsteuer, Zinsen).
Vorbereitung auf das Bieten:
- Erforderlich sind gültiger Ausweis, eventuell notarielle Vollmacht für Dritte, und ggf. Nachweis der Vertretungsmacht bei Firmen.
- Bieter müssen bei Gebotsabgabe die Bietsicherheit leisten, wenn von einem berechtigten Beteiligten verlangt wird.
Versteigerungsprozess:
- Der Versteigerungsprozess beinhaltet eine Mindestbietzeit von 30 Minuten und die Möglichkeit zur Abgabe von Geboten. Nach Abschluss der Bietzeit wird die Versteigerung geschlossen, und der Zuschlag vergeben.
- Wertgrenzen existieren; Gebote unter bestimmten Schwellen (5/10 oder 7/10 des Verkehrswerts) können nicht akzeptiert werden.
Zubehör und Zuständigkeit:
- Zubehör und wesentliche Bestandteile der Immobilie werden mitversteigert, wenn sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
- Das Vollstreckungsgericht Neu-Ulm ist für die Zwangsversteigerungen in der Stadt Neu-Ulm zuständig.
Hinweise zur Sicherheit und Abwicklung:
- Es gibt keine Gewährleistung. Das Gericht haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel.
- Die Rückzahlung der Bietsicherheit erfolgt nach dem Versteigerungstermin, sofern sie nicht benötigt wird.
Diese Zusammenstellung bietet einen umfassenden Überblick über die Abläufe, Anforderungen und Bedingungen rund um die Zwangsversteigerung im Amtsgericht Neu-Ulm. Bietinteressenten sollten sich in jedem Fall vorab informieren und gegebenenfalls einen Besichtigungstermin in Erwägung ziehen.
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