Einfamilienhaus
14.000 €
Adresse
Rheinstraße 73-75, 65326 Aarbergen-Rückershausen
Aktenzeichen:
0020 K 0008/ 2023
Termin:
2025-03-19 09:00:00
Ort:
Zusammenfassung der Immobilie
1. Allgemeine Informationen
- Sachverständiger: Dipl.-Kfm. Steffen Löw, Zertifizierter Sachverständiger, Adresse: Niedertiefenbacher Weg 11d, 65594 Runkel-Dehrn
- Gutachten Datum: 22.03.2024
- Az. des Gerichts: 20K 8/23 und 20K 9/23.
2. Objektbeschreibung
Grundstück 1
- Lage: 65326 Aarbergen-Rückershausen, Rheinstraße
- Art des Grundstücks: Unbebautes Garten-/Rohbauland
- Größe: 242 m²
- Verkehrswert: ca. 14.000,00 Euro
- Nutzungszustand: Wurde zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als Garten genutzt; nicht eigenständig bebaubar.
- Erschließungszustand: Mangelnde Erschließung; befindet sich in zweiter Reihe, nicht an eine Erschließungsstraße angeschlossen.
Grundstück 2
- Lage: 65326 Aarbergen-Rückershausen, Rheinstraße 73-75
- Art des Grundstücks: Bebaut mit einem Wohngebäude
- Größe: 740 m²
- Verkehrswert: ca. 15.000,00 Euro
- Baujahr: ca. 1950, einfache Holzbauweise
- Zustand: Sehr schlechter Zustand, erheblicher Unterhaltungsstau, Notwendigkeit von umfangreichen Renovierungen oder Neubau.
- Modernisierung: Keine wesentlichen Modernisierungen der letzten 30 Jahre erkennbar; vermutlich Kernsanierung erforderlich.
3. Lage und Infrastruktur
- Gemeinde: Aarbergen, Ortsteil Rückershausen hat ca. 900 Einwohner.
- Entfernungen:
- Ortszentrum: ca. 700 m
- Hauptstraße: ca. 50 m
- Bus: ca. 100 m
- Zentrale Orte:
- Kettenbach: ca. 4 km
- Bad Schwalbach: ca. 18 km
- Wiesbaden: ca. 34 km
4. Rechtliche Rahmenbedingungen
- Grundbuch von Rückershausen: Blatt 751
- Belastungen: Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch, keine nicht eingetragenen Lasten oder zusätzliche Rechte bekannt.
- Erschließungsbeiträge: Für das Grundstück 1 nicht bekannt; für Grundstück 2 als erschließungsbeitragsfrei eingeschätzt.
5. Verkehrswert Ermittlung
- Verkehrswert für Grundstück 1: 14.000,00 Euro.
- Verkehrswert für Grundstück 2: 15.000,00 Euro.
- Wertfindung: Basierend auf Vergleichswertverfahren unter Berücksichtigung von Erschließung, Lage, Nutzung, Zustand und baulicher Ausstattung.
6. Fazit
Beide Grundstücke erfordern umfassende Überlegungen zur weiteren Nutzung, wobei das Grundstück 1 als Garten und das Grundstück 2 als Sanierungsobjekt (möglicherweise als Neubaufläche) betrachtet werden können. Die aktuelle Marktlage, rechtliche Belastungen und der Zustand der Immobilien spielen eine kritische Rolle bei der Einschätzung ihres kommerziellen Potentials. Investoren oder Käufer sollten sich bewusst sein, dass erheblichen Investitionen zur Modernisierung, Sanierung oder Neubebauung notwendig sind.
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