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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Ackerfläche

prise27.000 €

Adresse
-, 03205 Calau, Werchow
Aktenzeichen:
0042 K 0008/ 2024
Termin:
2025-03-18 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie zur Zwangsversteigerung

Allgemeine Informationen

  • Veröffentlichung: Informationen zur Zwangsversteigerung sind sowohl im Internet (www.zvg-portal.de, www.zvg.com) als auch durch Aushang am Amtsgericht verfügbar.
  • Verkehrswert: Der Verkehrswert des Objektes wird durch ein gerichtliches Gutachten festgelegt und kann auf der Webseite sowie beim Amtsgericht Senftenberg eingesehen werden.

Besichtigungsmöglichkeiten

  • Besichtigung: Das Gericht kann keine Besichtigungen des Objektes vermitteln, und ein Anspruch auf eine Besichtigung besteht nicht.

Versteigerungsdetails

  • Termin: Der Versteigerungstermin ist öffentlich. Jeder Bieter muss anwesend sein und sich mit einem gültigen Ausweis ausweisen.
  • Gebotsabgabe: Gebote müssen persönlich abgegeben werden. Gemeinschaftliche Gebote müssen individuell angegeben werden.
  • Minimalgebot: Das Gericht wird das minimal erforderliche Gebot zum Versteigerungstermin bekanntgeben.
  • Bietzeit: Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten und endet, wenn keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.

Sicherheitsleistung

  • Höhe: Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes und muss sofort an das Gericht geleistet werden.
  • Zahlungsarten: Die Sicherheitsleistung kann per Überweisung, Bundesbankscheck oder durch eine Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erfolgen.

Zahlungsmodalitäten

  • Eigentumsübergang: Mit der Zuschlagserteilung wird der Bieter Eigentümer. Der Zuschlag muss innerhalb von ungefähr 6 Wochen nach Zuschlag an das Gericht gezahlt werden.
  • Zusätzliche Kosten: Neben dem Gebot müssen Gebühren, Zinsen, Grunderwerbssteuer und die Kosten für die Grundbucheintragung beglichen werden.

Miet- und Pachtverhältnisse

  • Übergang: Der Ersteher tritt in bestehende Miet- und Pachtverträge ein und kann diese unter Einhaltung der Kündigungsfristen kündigen.
  • Kündigungsschutz: Der bisherige Eigentümer hat keinen Kündigungsschutz, und eine zwangsweise Räumung kann durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

Mängelhaftung

  • Keine Haftung für Mängel: Die Immobilie wird in ihrem tatsächlichen Zustand versteigert. Für eventuelle Mängel oder Unstimmigkeiten übernimmt das Versteigerungsgericht keine Haftung.

Geschäftsstunden des Gerichts

  • Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag: 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 - 16:00 Uhr

Diese Zusammenfassung bietet eine detaillierte Übersicht über die wichtigsten Aspekte der Zwangsversteigerung der Immobilie, einschließlich der rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Hinweise für Bietinteressenten.