Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Ackerfläche
15.000 €
Zusammenfassung der Immobilienversteigerung
Versteigerungsobjekt: Die Immobilie, die versteigert wird, ist ein eingetragener Grundbesitz, dessen genaue Lage und spezielle Merkmale im bereitgestellten Gutachten sowie in den Exposés und Fotos (siehe www.zvg.com) näher beschrieben sind. Eine Besichtigung der Immobilie ist nicht durch das Gericht zu vermitteln und es besteht kein Anspruch darauf.
Verkehrswert: Der Verkehrswert der Immobilie wird von einem durch das Gericht beauftragten Sachverständigen festgelegt. Der genaue Verkehrswert sowie weitere Informationen sind im Gutachten einsehbar, das auf der Zwangsversteigerungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Senftenberg während der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag 9-12 Uhr, Dienstag 13-17 Uhr, Donnerstag 13-16 Uhr) eingesehen werden kann.
Versteigerungstermin:
- Örtlichkeit: Amtsgericht Senftenberg.
- Öffentliches Verfahren, jeder Bieter muss persönlich erscheinen.
- Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Bietvolmacht: Bei Bevollmächtigten ist eine öffentliche oder öffentlich beglaubigte Bietungsvollmacht notwendig.
- Gemeinschaftliches Bieten: Jeder Bieter muss individuell bieten, das Gemeinschaftsverhältnis muss angegeben werden.
Gebotsdetails:
- Mindestgebot wird vom Gericht bekanntgegeben.
- Bietzeit dauert mindestens 30 Minuten und endet, wenn keine weiteren Gebote mehr abgegeben werden.
- Ersteher tritt in bestehende Miet- oder Pachtverträge ein, hat jedoch Kündigungsrechte.
Sicherheitsleistung:
- Höhe: 10 % des Verkehrswertes.
- Zahlungsmethoden: Überweisung, Bundesbankscheck oder Selbstschuldnerische Bürgschaft eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts.
- Sicherheitsleistung muss vor dem Versteigerungstermin nachgewiesen werden.
Zahlung und Eigentumsumschreibung:
- Der Zuschlag erfolgt vor dem Versteigerungsgericht. Der Meistbietende wird Eigentümer mit Zuschlagserteilung.
- Zahlungen umfassen das Gebot, 4% Zinsen auf das Gebot, Grunderwerbssteuer (6,5 %), und die Grundbucheintragungsgebühr.
- Die Grundbucheintragung erfolgt von Amts wegen nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Kündigung von Miet- und Pachtverhältnissen: Der Ersteher kann bestehende Verträge unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen. Die Kündigungsfrist bezieht sich auf den ersten zulässigen Termin ab Zuschlag.
Mängelhaftung: Die Immobilie wird ohne Mängelhaftung versteigert („wie es steht und liegt“). Das Versteigerungsgericht haftet nicht für Anmeldungen oder Auskünfte.
Wichtige Informationen für Bieter: Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die finanziellen Verpflichtungen und den tatsächlichen Zustand der Immobilie zu informieren. Die Teilnahme an der Versteigerung erfordert sorgfältige Planung und gegebenenfalls rechtliche Beratung.