Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Einfamilienhaus
100.600 €
Adresse
Herbertshäuser Straße 12, 57334 Bad Laasphe, Herbertshausen
Aktenzeichen:
0017 K 0018/ 2023
Termin:
2025-01-29 14:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsbedingungen
1. Allgemeine Informationen
- Dokumentenart: Merkblatt für Bietinteressenten bei einer Immobilienversteigerung.
- Ansprache: Aus Gründen der Lesbarkeit wird die männliche Form verwendet, jedoch sind alle Geschlechter gemeint.
2. Versteigerungshinweise
- Informationsquelle: Die Details zur Versteigerung und zu Immobilien können auf der Webseite www.zvg-portal.de gefunden werden. Private Webseiten sind nicht offiziell.
- Besichtigungen: Besichtigungen der Immobilie sind nur mit Einverständnis des Eigentümers möglich; das Gericht organisiert keine Termine.
3. Anforderungen an Bieter
- Identifikation: Bieter müssen sich mit einem gültigen nationalen Identitätspapier ausweisen.
- Vollmachten: Vertreter benötigen eine notarielle Bietvollmacht oder eine Generalvollmacht; Handelsgesellschaften müssen einen aktuellen Handelsregisterausdruck vorlegen.
- Bietgebote für Minderjährige: Benötigen die Genehmigung des Familiengerichts.
- Steueridentifikationsnummer: Diese muss ebenfalls bei der Versteigerung vorgelegt werden.
4. Sicherheitsleistung
- Höhe: 10 % des Verkehrswertes der Immobilie.
Erbringung: Mögliche Formen zur Sicherstellung der Leistung:
- Verrechnungsscheck von einem Kreditinstitut.
- Bürgschaft eines Kreditinstituts.
- Vorüberweisung auf ein Landeskonto.
Fristen: Überweisungen müssen spätestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen.
5. Gebotsprozess
- Mindestgebot: Das geringste Gebot wird beim Versteigerungstermin bekannt gegeben; Bietende müssen mindestens diesen Betrag bieten.
- Ablehnung von Geboten: Gebote unter 50 % des Verkehrswertes müssen abgelehnt werden; zwischen 50 % und 70 % kann auf Antrag abgelehnt werden.
6. Grundbuch und Zahlungsverpflichtungen
- Übernahme von Rechten: Es kann erforderlich sein, im Grundbuch eingetragene Rechte zu übernehmen.
- Zahlungspflichten: Nach Erhalt des Zuschlags muss der Versteigerungserlös überweisen werden, inklusive Zinsen und Erwerbsnebenkosten, die etwa 0,7 % des Meistgebots betragen.
7. Auswirkungen des Zuschlags
- Eigentumsübergang: Mit dem Zuschlag erwirbt der Käufer das Eigentum an der Immobilie.
- Räumung: Der Zuschlagsbeschluss gilt als Räumungstitel gegenüber dem bisherigen Eigentümer.
- Mietverhältnisse: Käufer treten in bestehende Mietverhältnisse ein, können jedoch unter bestimmten Bedingungen (z.B. Eigenbedarf) kündigen.
8. Weitere Hinweise
- Öffentlichkeit: Alle Versteigerungstermine sind öffentlich zugänglich.
- Haftungsausschluss: Keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen aus Gutachten, spätere Mängelansprüche sind ausgeschlossen.
Diese Zusammenfassung bietet eine strukturierte Übersicht über die Bedingungen und Anforderungen bei der Teilnahme an einer Immobilienversteigerung. Umfassende Informationen sind auf der offiziellen Webseite und im Versteigerungstermin erhältlich.
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