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Doppelhaushälfte mit Garage

prise63.000 €

Adresse
Am Hornberg 20, 57334 Bad Laasphe, Feudingen
Aktenzeichen:
0017 K 0014/ 2023
Termin:
2024-12-04 14:00:00
Ort:
Dokumente:

Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie

Merkmale der Versteigerungsimmobilie:

  1. Versteigerungstermin:

    • Datum und Uhrzeit werden auf der offiziellen Website www.zvg-portal.de bekannt gegeben.
    • Vorbesichtigungen sind nur mit Einverständnis des aktuellen Eigentümers oder Mieters möglich.
  2. Teilnahmebedingungen für Bieter:

    • notwendige Dokumente:
      • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Notarielle Bietvollmacht, wenn für andere Personen geboten wird.
      • Handelsregisterauszug, wenn für eine Gesellschaft geboten wird.
      • Genehmigung des Familiengerichts, wenn für ein minderjähriges Kind geboten wird.
      • Steuer-Identifikationsnummer.
  3. Sicherheitsleistung:

    • Höhe: 10 % des Verkehrswertes.
    • Zahlungsmöglichkeiten:
      • Verrechnungsscheck (ausgestellt ab 3 Werktage vor der Versteigerung).
      • Bürgschaft eines Kreditinstituts.
      • Vorherige Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ).
    • Voraussetzungen: Überweisung muss 10 Tage vor dem Termin erfolgen.
  4. Gebotsbedingungen:

    • Das „geringste Gebot“ wird im Versteigerungstermin bekannt gegeben.
    • Bei Geboten unter 50 % des Verkehrswertes wird der Zuschlag versagt.
    • Bei Geboten zwischen 50 % und 70 % kann ebenfalls ein Zuschlag versagt werden, wenn ein Gläubigerantrag gestellt wird.
    • Bei Versagung erfolgt ein neuer Termin.
  5. Übernahme von Rechten:

    • Das Gericht informiert über eventuell übernahmepflichtige Grundbuchrechte.
    • Bei bestehenden Grundpfandrechten sind zusätzliche Zahlungen an eintragene Gläubiger nötig.
  6. Zahlungspflichten:

    • Nach dem Zuschlag folgt ein Verteilungstermin (8 bis 12 Wochen danach).
    • Versteigerungserlös muss rechtzeitig überwiesen werden (4 % Zinsen ab Zuschlag bis zum Verteilungstermin).
    • Erwerbsnebenkosten betragen etwa 0,7 % des Meistgebots.
  7. Zuschlag und Eigentumsübergang:

    • Mit dem Zuschlag geht das Eigentum auf den Ersteher über.
    • Der Zuschlag bewirkt einen Räumungstitel gegenüber dem bisherigen Eigentümer.
    • Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in bestehende Mietverhältnisse ein.
  8. Wichtige Hinweise:

    • Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
    • Es wird keine Gewährleistung für die in Gutachten angegebenen Objektverhältnisse übernommen.
    • Bei späteren Abweichungen oder Mängeln sind Ansprüche gegen Voreigentümer, Gutachter oder Gericht ausgeschlossen.

Fazit

Die Immobilie wird in einem öffentlichen Versteigerungstermin angeboten. Die Teilnehmer müssen sich durch eine Identifikation legitimieren und, je nach Bietposition, zusätzliche Dokumente einreichen. Eine Sicherheitsleistung ist zu erbringen, und alle Kosten sowie eventuelle Grundbuchrechte müssen berücksichtigt werden. Interessenten sollten sich umfassend auf die Versteigerung vorbereiten, um eventuelle rechtliche und finanzielle Verpflichtungen sowie die Handhabung der Immobilie nach dem Zuschlag zu verstehen.