Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
4.900 €
Adresse
"Leimholz", 96224 Burgkunstadt, Gärtenroth
Aktenzeichen:
0003 K 0057/ 2023
Termin:
2024-12-05 10:30:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilie
Allgemeine Informationen
- Verfahren: Zwangsversteigerungsverfahren am Amtsgericht Coburg
- Aktenzeichen: 3 K 20/22
- Art des Geschäfts: Landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich
- Standort: Gärtenroth, Stadt Burgkunstadt, Landkreis Lichtenfels
Grundstücksdetails
Flurstück 552/8
- Nutzung: Wald (Leimholz)
- Fläche: 0,2200 ha
- Verkehrswert: 4.900,00 €
- Baumarten:
- Kiefer (90%)
- Fichte (10%)
- Bestockungsgrad: 70/60–80
- Alter: 70–80 Jahre
Flurstück 569
- Nutzung: Wald, Grünland, Unkultivierte Fläche
- Fläche: 0,0711 ha (0,0170 ha Grünland, 0,0512 ha Wald)
- Verkehrswert: 1.350,00 €
- Baumarten: Kiefer (100%)
- Bestockungsgrad: i.D. 80
- Alter: 70–80 Jahre
- Zusätzliche Informationen: Teilfläche Grünland nicht verpachtet; 20 kV-Stromleitung im Norden
Erschließung und Lage
- Erreichbarkeit: Grundstücke sind über öffentliche Feld- und Waldwege erschlossen.
- Verkehrsanbindung: Verbindung über Kreisstraßen zur B 85 und B 303, Anschluss an die A 9 Berlin-Nürnberg.
- Lage: Ca. 0,8 km westlich von Gärtenroth, in leichten Hanglagen, nicht in Schutzgebieten (LSG, NSG, WSG, FFH-Gebiet).
Besondere Hinweise für Bietinteressenten
- Benötigte Unterlagen: Bieter müssen einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und potenziell eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes hinterlegen.
- Recht auf Besitz: Neukäufer müssen möglicherweise bestehende Mietverhältnisse übernehmen und können diese unter bestimmten Bedingungen kündigen.
- Erwerb auf eigenes Risiko: Es besteht keine Gewährleistung für den Zustand des Grundstücks; der Erwerb erfolgt in dem tatsächlichen Zustand, wie er vorgefunden wird.
Wichtige Ansprechpartner
- Öffnungszeiten für Einsichtnahme: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, oder nach Vereinbarung.
- Telefon: Amtsgericht Coburg - 09561/878-1551 oder -1560
Finanzielle Aspekte
- Nebenkosten beim Erwerb:
- Zuschlagserteilungsgebühren, Eigentumsumschreibungsgebühren (min. Verkehrswert), Grunderwerbsteuer (3,5%).
- Bezahlung: Das Bargebot ist bis zum Verteilungstermin zu zahlen, Zahlungsnachweise müssen im Verteilungstermin vorgelegt werden.
Fazit
Die angebotenen Flurstücke sind geeignete land- und forstwirtschaftliche Flächen mit einem niedrigen Verkehrswert. Interessierte Käufer sollten die bestendenden Nutzungen, die Erschließung sowie die besonderen Bedingungen im Zwangsversteigerungsverfahren beachten, um alle rechtlichen und finanziellen Aspekte ordnungsgemäß zu berücksichtigen.
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