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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise220 €

Adresse
Schornberg, 61169 Friedberg, Ockstadt
Aktenzeichen:
0063 K 0013/ 2024
Termin:
2025-03-25 13:30:00
Ort:
Dokumente:

Immobilienzusammenfassung des Grundstücks in Ockstadt, Hessen

1. Allgemeine Informationen:

  • Gericht: Amtsgericht Friedberg, Vollstreckungsgericht
  • Aktenzeichen: 63 K 13/24 PM
  • Ort: Ockstadt, 61169 Friedberg, Hessen
  • Gutachtendatum: 06.05.2024
  • Besichtigungsdatum: 18.05.2024
  • Erstellung der Gutachten: Ortsgericht

2. Grundstücksbeschreibung:

  • Gemarkung: Ockstadt
  • Flur: 2
  • Parzelle: 1402
  • Nutzungsart: Ackerland, Obstbaumstück
  • Größe des Grundstücks: 202 m²

3. Verkehrswert:

  • Ermittelter Wert pro Quadratmeter: 1,10 €
  • Gesamtverkehrswert: 220,00 Euro
  • In Worten: Zweihundertzwanzig Euro

4. Zustand des Grundstücks:

  • Das Grundstück ist verbuscht und wurde seit vielen Jahren nicht bewirtschaftet.

5. Gebühren und Kosten:

  • Gerichtsgebühr für Gutachten: 43,50 Euro
  • Gesamtkosten: 43,50 Euro (zu zahlen durch den Antragsteller)

6. Bietinteressen und Zwangsversteigerung:

  • Veröffentlichung von Versteigerungsterminen: erfolgt auf der Website http://www.zvg-portal.de und durch lokale Zeitungen.
  • Der Verkehrswert ist eine Orientierung für Bietinteressenten, muss jedoch nicht als Gebot abgegeben werden.
  • Bietinteressenten müssen sich ausweisen und gegebenenfalls eine Vollmacht vorlegen, wenn sie im Namen Dritter bieten.
  • Sicherheitsleistung: 10 % des veröffentlichen Verkehrswertes ist erforderlich.

7. Rechtliche Hinweise:

  • Der Ersteher übernimmt bestehende Miet- und Pachtverhältnisse und kann diese mit Fristen kündigen.
  • Mängelhaftung für die Richtigkeit der Grundstücksbeschreibung liegt beim Käufer.
  • Grunderwerbsteuer ist durch den Ersteher zu zahlen, basierend auf dem abgegebenen Meistgebot.

8. Eigentumsumschreibung und Kostentransparenz:

  • Eigentumsumschreibung erfolgt nach der Rechtskraft des Zuschlags.
  • sämtliche damit verbundenen Kosten (Zuschlagsgebühren, Grundbuchgebühren) werden durch den Ersteher getragen.

Diese Zusammenfassung bietet eine vollständige Übersicht über das zur Versteigerung stehende Grundstück sowie die wichtigsten rechtlichen Rahmenbedingungen für potenzielle Käufer.