Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise15.800 €

Adresse
Dreischhöfe, 33165 Lichtenau, Herbram
Aktenzeichen:
0014 K 0059/ 2024
Termin:
2025-03-12 10:30:00
Ort:

Zusammenfassung der Immobilie: 11 unbebaute Grundstücke in 33165 Lichtenau-Herbram

Auftraggeber und Gutachter

  • Auftraggeber: Amtsgericht Paderborn
  • Gutachter: Dipl.-Ing. agr. Egmont Rudolphi, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Gutachten Details

  • Gutachten Datum: 24. September 2021
  • Wertermittlungsstichtag: 5. August 2021

Verkehrswerte der Grundstücke

Die ermittelten Verkehrswerte für die 11 unbebauten Grundstücke in der Gemarkung Herbram sind wie folgt:

GemarkungFlurFlurstückGröße (m²)NutzungVerkehrswert (€)
Herbram4225.106Landwirtschaftsfläche/Ackerland22.500
Herbram11110616Landwirtschaftsfläche/Ackerland2.700
Herbram111352.221Landwirtschaftsfläche/Ackerland9.900
Herbram12921.301Landwirtschaftsfläche/Grünland78.100
Herbram129324Gebäude- und Freifläche20
Herbram11109708Landwirtschaftsfläche/Ackerland3.200
Herbram46010.288Landwirtschaftsfläche/Ackerland47.300
Herbram112136.620Landwirtschaftsfläche/Grünland6
Herbram112116Landwirtschaftsfläche/Grünland20
Herbram95010.397Landwirtschaftsfläche/Ackerland47.300
Herbram94919.882Landwirtschaftsfläche/Ackerland90.500

Gesamte Fläche der Grundstücke: 57.169 m²

Lage und Erschließung

  • Standort: Die Grundstücke befinden sich im östlichen Bereich von Lichtenau-Herbram, Nordrhein-Westfalen.
  • Umgebung: Herbram hat ca. 900 Einwohner, eine Grundversorgung mit einem Lebensmittelmarkt und Kindergarten. Die größere Versorgung erfolgt im ca. 6 km entfernten Lichtenau und in Paderborn (12 km entfernt).
  • Erschließung: Die Grundstücke werden über bestehende Wirtschaftswege erschlossen. Die Flurstücke 92 und 93 liegen innerhalb einer Wohnbebauung, während die anderen Grundstücke in der Feldflur angesiedelt sind.

Nutzung

  • Die meisten Grundstücke werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, sowohl als Ackerland als auch als Grünland.
  • Die Flurstücke 92 und 93 haben Baulandqualität, jedoch ohne einen rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Nutzung als Wohnbauland kann jedoch in einer Bauvoranfrage geklärt werden.

Planungsrechtliche Einordnung

  • Flurstücke 92 und 93 sind im Flächennutzungsplan als Siedlungsgebiet ausgewiesen. Alle anderen Flurstücke sind als Flächen der Land- und Forstwirtschaft klassifiziert.
  • Schutzgebiete befinden sich teilweise in der Nähe, jedoch liegen die Grundstücke in der Regel außerhalb von Hochwasser- und Überschwemmungsgebieten.

Lasten und Beschränkungen

  • Aktuelle Lasten oder Beschränkungen laut Grundbuch wurden nicht festgestellt, von der Zwangsversteigerung abgesehen.

Fazit

Die 11 unbebauten Grundstücke in Herbram stellen landwirtschaftlich genutzte Flächen dar, mit einer potenziellen Umnutzung in Wohnbauland. Die Verkehrswerte variieren stark je nach Größe und Lage der Grundstücke, die durch ihre teilweise günstige Lage aufweisen und aktuell für die landwirtschaftliche Nutzung oder als Entwicklungsfläche für Wohnbau in Frage kommen.