Sonstiges, ehemals bebautes Grundstück

prise1 €

Adresse
Hauptstraße 23, 39393 Gunsleben, Am Großen Bruch
Aktenzeichen:
0015 a K 0038/ 2021
Termin:
2024-12-03 15:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie (Zwangsversteigerung)

Grundlegende Informationen

  • Verfahren: Zwangsversteigerung
  • Aktenzeichen: 15 K 38/21
  • Versteigerungstermin: 03.12.2024 um 15:00 Uhr
  • Gericht: Amtsgericht Oschersleben, Gartenstr. 1, 39387 Oschersleben (Bode), Gebäude 2, Saal 2

Objektbeschreibung

  • Objektart: Unbebautes Grundstück
  • Adresse: 39393 Am Großen Bruch OT Gunsleben, Hauptstraße 23
  • Katasterangaben: Gemarkung Gunsleben, Flur 6, Flurstück 59/3
  • Grundstücksgröße: 1.300 m²
  • Verkehrswert: 1,00 €

Zustand der Immobilie

  • Das Grundstück war zuvor mit einem Wohnhaus und zwei Nebengebäuden bebaut.
  • Aktueller baulicher Zustand:
    • Die Gebäude sind in einem sehr schlechten Zustand, überwiegend eingestürzt.
    • Nach Auskunft der Unteren Denkmalschutzbehörde ist das Grundstück als Kulturdenkmal klassifiziert.
    • Der gesamte Straßenzug um das Grundstück ist als Denkmalbereich ausgewiesen.
    • Es wird angenommen, dass die Erhaltung oder der Wiederaufbau der baulichen Anlagen wirtschaftlich unzumutbar ist, was die Freilegung des Grundstücks zur Folge hat.

Gebühren und Bietbedingungen

  • Geringstes Gebot: Setzt sich zusammen aus:

    • Rechten und Belastungen (z.B. Grundschulden und Hypotheken)
    • Mindestens geboten werden muss eine Summe, die noch festgelegt werden muss.
  • Sicherheitsleistung:

    • 10% des Verkehrswertes, die im vorliegenden Fall 0,10 € beträgt. Diese muss vor dem Versteigerungstermin auf das Konto der Gerichtskasse überwiesen werden.
  • Schutzgrenzen:

    • 5/10 Grenze: 0,50 € (Zuschlag wird versagt, wenn das Gebot diese Grenze nicht erreicht)
    • 7/10 Grenze: 0,70 € (der Gläubiger hat die Möglichkeit, die Zuschlagserteilung zu beantragen, wenn das Gebot diese Grenze nicht erreicht)

Bietverfahren

  • Gebote können nur mündlich während des Versteigerungstermins abgegeben werden.
  • Eine Vertretung ist nur mit notariell beglaubigter Bietungsvollmacht zulässig.

    Nach dem Zuschlag

  • Der Zuschlag erfolgt mit der Verkündung und das alte Eigentum erlischt.
  • Etwa 4 - 8 Wochen nach dem Zuschlag erfolgt der Verteilungstermin.
  • Das Bargebot wird von dem Zuschlag an bis zum Tag vor dem Verteilungstermin verzinst.

Ansprechpartner

Für weitere Informationen und Klärungen können Interessierte die Geschäftsstelle des Amtsgerichts während der allgemeinen Sprechzeiten kontaktieren.

Fazit

Die angebotene Immobilie ist ein unbebautes Grundstück in einer denkmalgeschützten Lage, das aufgrund des schlechten baulichen Zustands und der Klassifizierung als Kulturdenkmal zur Freilegung vorgesehen ist. Der Verkehrswert von 1,00 € reflektiert den schlechten Zustand und die aktuellen Gegebenheiten. Bietinteressierte sollten sich über die speziellen Anforderungen und Schutzvorschriften der Zwangsversteigerung im Klaren sein.