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Sonstiges, Gartenland

prise46.000 €

Adresse
Tänneleackerstraße, 89291 Holzheim
Aktenzeichen:
0003 K 0033/ 2023
Termin:
2024-11-27 10:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie und der relevanten Informationen für Bietinteressenten

1. Allgemeine Informationen:

  • Versteigerungstermin: Die Terminankündigungen für die Zwangsversteigerungen erfolgen etwa 8 Wochen im Voraus auf der Webseite www.zvg-portal.de sowie in lokalen Zeitungen und an Gerichtstafeln.
  • Besichtigungen: Es besteht kein Anspruch auf eine Besichtigung der Immobilie. Ob eine Besichtigung stattfindet, liegt im Ermessen des Eigentümers oder der Mieter.

2. Bietsicherheit:

  • Sicherheitsleistung: Bei der Abgabe eines Gebots ist eine Bietsicherheit von in der Regel 10 % des Verkehrswertes erforderlich. Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks, Bundesbankschecks oder durch eine rechtzeitige Überweisung auf das Gerichtskonto erfolgt.
  • Fristen: Die Überweisung sollte idealerweise 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin erfolgen.

3. Eigentumserwerb:

  • Der höchste Bieter erhält mit dem Zuschlag sofort das Eigentum an der Immobilie. Ein Notartermin ist nicht erforderlich.

4. Gebotsabgabe:

  • Bedingungen: Bieten kann nur im Termin selbst erfolgen; Gebote sind bindend und können nicht zurückgenommen werden. Für die Gebotsabgabe ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, eventuell auch eine notarielle Vollmacht für Dritte.
  • Bietzeit: Die Bietzeit beträgt mindestens 30 Minuten.

5. Kosten:

  • Neben dem Gebot entstehen Kosten von etwa 5 bis 5,5 %, darunter Gebühren für die Zuschlagserteilung und Eigentumsumschreibung sowie die Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5 %).

6. Nutzung des Objekts:

  • Mietverhältnisse: Der Ersteher übernimmt bestehende Mietverhältnisse. Bei Schuldversteigerungen hat der Ersteher ein Sonderkündigungsrecht.
  • Eigennutzung: Nach dem Zuschlag muss der Schuldner das Objekt räumen; dies kann gerichtlich durchgesetzt werden.

7. Rechte im Grundbuch:

  • Im Versteigerungstermin werden die zu übernehmenden Rechte im Grundbuch bekannt gegeben.

8. Versteigerungsarten:

  • Es werden zwei Arten von Versteigerungen angeboten: die Vollstreckungsversteigerung (auf Antrag eines Gläubigers) und die Teilungsversteigerung (zur Aufhebung einer Eigentümergemeinschaft).

9. Verkehrswert:

  • Der Verkehrswert, ermittelt durch einen Sachverständigen, stellt den Ausgangswert für die Versteigerung dar. Es gibt spezifische Wertgrenzen, die beim Gebot zu beachten sind.

10. Zubehör:

  • Zubehörteile und wesentliche Bestandteile des Grundstücks werden mitversteigert, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Fazit:

Bietinteressenten sollten sich gründlich auf den Versteigerungstermin vorbereiten, alle erforderlichen Unterlagen mitbringen und sich über die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren sein. Es ist wichtig, die spezifischen Konditionen des Objekts und die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen, um erfolgreich an der Versteigerung teilnehmen zu können.