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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

prise91.000 €

Adresse
Leuschnerweg 2 - 8, Geschwister-Scholl-Straße, 00000
Aktenzeichen:
0185 K 0004/ 2024
Termin:
2025-02-06 09:00:00
Ort:

Zusammenfassung der Immobilie und der Versteigerung

Allgemeine Informationen

Das vorliegende Dokument ist ein Merkblatt für Bietinteressenten, das wichtige Hinweise und Informationen zur Versteigerung von Immobilien bietet. Es enthält wesentliche Vorgaben, die zur Teilnahme an der Versteigerung notwendig sind, sowie Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen.

Versteigerungsinformationen

Versteigerungsportal:

  • Die Informationen über die Versteigerung sind auf der Internetseite www.zvg-portal.de zu finden, wo auch Gutachten, Pläne und Bilder zu den jeweiligen Objekten bereitgestellt werden.

Besichtigung:

  • Objektbesichtigungen sind nur mit Einverständnis des Eigentümers oder Mieters möglich. Das Gericht organisiert keine Besichtigungstermine.

Teilnahmevoraussetzungen

Identifikation: Bieter müssen folgende Dokumente mitbringen:

  • Gültigen nationalen Identitätsausweis.
  • Notarielle Vollmacht, wenn für Dritte geboten wird (z. B. Ehepartner).
  • Handelsregisterauszug, wenn als Vertreter einer Gesellschaft geboten wird.
  • Genehmigung des Familiengerichts bei Geboten für minderjährige Kinder.
  • Steueridentifikationsnummer.

Sicherheitsleistung:

  • Vor der Abgabe eines Gebots wird eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes fällig.
  • Möglichkeiten zur Erbringung: Verrechnungsscheck, Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (ZZJ).

Bietprozess

Gebotsanforderungen:

  • Im Versteigerungstermin wird das „geringste Gebot“ bekanntgegeben, das mindestens geboten werden muss.
  • Wenn das Meistgebot unter 50 % des Verkehrswertes liegt, wird der Zuschlag widerrufen.
  • Bei einem Meistgebot von 50 % bis 70 % kann der Zuschlag ebenfalls widerrufen werden, wenn ein Antrag eines Gläubigers gestellt wird.

Grundbuch und Zahlungspflichten

Erwerbsbedingungen:

  • Bieter müssen sich über mögliche im Grundbuch eingetragene Rechte im Klaren sein, die sie möglicherweise übernehmen müssen.
  • Nach Erhalt des Zuschlags muss der Versteigerungserlös innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens überwiesen werden, wodurch auch Erwerbsnebenkosten anfallen.

Zuschlag und Eigentumsübergang:

  • Mit dem Zuschlag geht das Eigentum an der Immobilie auf den Ersteher über.
  • Der Zuschlag gilt als Räumungstitel gegen den bisherigen Eigentümer und ermöglicht die Einleitung einer Räumungsvollstreckung, falls dieser nicht freiwillig auszieht.

Haftung und Gewährleistung

Das Merkblatt stellt klar, dass keine Gewährleistung für die im Gutachten und in den Terminsbestimmungen genannten Verhältnisse der Immobilie besteht. Später auftretende Mängel können nicht gegenüber dem Voreigentümer, Gutachter oder dem Gericht geltend gemacht werden.

Fazit

Dieses Merkblatt ist eine sehr umfassende Informationsquelle für Interessenten, die an einer Versteigerung teilnehmen möchten. Es enthält essentielle Informationen zu Teilnahmebedingungen, Dokumentationsanforderungen, Verfahrensabläufen, finanziellen Verpflichtungen sowie rechtlichen Aspekten, die entscheidend für einen erfolgreichen Erwerb der Immobilie sind.