Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück
630 €
Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsbedingungen
Allgemeine Informationen
- Gericht: Amtsgericht Friedberg (Hessen) - Vollstreckungsgericht
- Stand der Hinweise: November 2015
Veröffentlichung der Versteigerung: Offizielle Bekanntmachungen über das Internet (http://www.zvg-portal.de) und lokale Zeitungen (Wetterauer Zeitung, Butzbacher Zeitung).
Art der Zwangsversteigerung
- Vollstreckungsversteigerung: Initiierte von Gläubigern.
- Aufhebungsversteigerung/Teilungsversteigerung: Initiiert von Miteigentümern.
Verkehrswert
- Festgelegt durch ein gerichtliches Schätzungsgutachten, das zur Orientierung dient.
- Mindestens 5/10 des Verkehrswertes müssen geboten werden, um den Zuschlag zu erhalten.
- Der Verkehrswert für das zu versteigernde Grundstück in Ockstadt beträgt 630,30 Euro.
Grundstückdetails
- Lage: Gemarkung Ockstadt, eingetragen im Grundbuch Blatt Nr. 3122, Nr. 8.
- Nutzungsart: Ackerland, Obstbaumstück.
- Größe: 573 m².
- Zustand: Grundstück ist verbuscht und wurde seit Jahren nicht bearbeitet; Wert pro Quadratmeter beträgt 1,10 €.
Geringstes Gebot
Das geringste Gebot wird im Versteigerungstermin bekannt gegeben und setzt sich aus bestehenden Rechten und bar zahlbaren Ansprüchen zusammen. Vorherige Anfragen sind nicht möglich, da der Betrag erst im Verlauf des Termins festgelegt wird.
Versteigerungstermin
- Teilnahmevoraussetzungen: Bieter müssen geschäftsfähig sein und sich mit einem amtlichen Ausweis legitimieren.
- Bietvollmacht: Erforderlich, wenn jemand für einen Dritten bietet.
- Bietungszeit: Mindestdauer von 30 Minuten; der Termin bleibt offen, solange weitere Gebote abgegeben werden.
Sicherheitsleistung
- Höhe: 10 % des veröffentlichten Verkehrswertes.
- Zahlungsmethoden: Akzeptiert werden Bundesbankschecks, Verrechnungsschecks, Bürgschaften oder Vorabüberweisung auf das Konto der Gerichtskasse.
Haftung
- Es gibt keine Mängelhaftung seitens des Gerichts. Der Ersteher erwirbt das Grundstück in seinem tatsächlichen Zustand.
Mietverhältnisse und Räumung
- Der Ersteher tritt in bestehende Miet- und Pachtverhältnisse ein, hat jedoch das Recht, diese zu kündigen.
- Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.
Zahlung des Meistgebots
- Zahlung muss vor dem Verteilungstermin (ca. 6 Wochen nach Zuschlag) erfolgen.
- Der Betrag muss rechtzeitig auf dem Konto der Gerichtskasse gutgeschrieben sein.
Eigentumsumschreibung
- Der Zuschlagsbeschluss muss rechtskräftig sein, bevor der Ersteher im Grundbuch eingetragen wird.
- Grunderwerbsteuer und Zuschlagsgebühr müssen vom Ersteher getragen werden.
Zusatzinformation
Für detaillierte Informationen über das Grundstück sollten Interessierte die Geschäftsstelle der Abteilung 6 des Amtsgerichts Friedberg kontaktieren.
Schlussbemerkung
Die vorliegenden Informationen bieten einen umfassenden Überblick über die Zwangsversteigerung eines Ackerlandstücks in Ockstadt, einschließlich der relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen, Verfahrensabläufe und finanziellen Verpflichtungen für potenzielle Bieter.