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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise11.100 €

Adresse
Kisthauck, 36115 Hilders, Simmershausen
Aktenzeichen:
0005 K 0037/ 2024
Termin:
2025-02-21 12:00:00
Ort:

Zusammenfassung des Zwangsversteigerungsbeschlusses

Gericht:
Amtsgericht Fulda, Abt. 5
Datum:

  1. Oktober 2024
    Aktenzeichen:
    5K 37/24

Gegner:
Unbenannt (Zwangsversteigerungssache)

Immobilie:

  • Grundstück:
    • Gemarkung: Simmershausen
    • Flur: 23
    • Flurstück: 27
    • Ifd. Nr. 9 (eingetragen im Grundbuch von Simmershausen, Blatt 1427)
  • Fläche:
    • Landwirtschaftliche Fläche: 10.054 m²

Verkehrswert:

  • Festgesetzter Verkehrswert:
    • € 11.100,00
  • Grundlage für die Wertfestsetzung:
    • Berechnung basierend auf der Bodenrichtwertkarte des Amts für Bodenmanagement.
    • Quadratmeterpreis:
      • Ackerland: 1,10 €
      • Grünland: 1,00 €
    • Der höhere Wert wurde zur Berechnung verwendet und auf die nächste hunderter Stelle aufgerundet.

Protokollierung:

  • Den Beteiligten wurde die Möglichkeit gegeben, Stellungnahmen abzugeben.
  • Bisher wurden keine Einwendungen gegen die Verkehrswertfestsetzung erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Anfechtung:
    • Die Entscheidung kann mit sofortiger Beschwerde angefochten werden.
    • Frist: 2 Wochen ab Zustellung der Entscheidung.
    • Einreichungsorte:
      • Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda
      • Landgericht Fulda, Am Rosengarten 4, 36037 Fulda
  • Voraussetzungen für die Beschwerde:
    • Beschwerdeschrift unterzeichnen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einreichen.
    • Elektronische Einreichung ist möglich, jedoch nicht per einfacher E-Mail.
    • Diese muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses und die Absicht zur Anfechtung enthalten.

Rechtspfleger:
Nentwig


Wichtigste Merkmale der Immobilie:

  1. Art der Immobilie: Landwirtschaftliche Fläche
  2. Lage: Simmershausen, Flur 23, Flurstück 27
  3. Fläche: 10.054 m²
  4. Verkehrswert: € 11.100,00
  5. Wertgrundlage: Bodenrichtwertkarte, Quadratmeterpreise (Ackerland: 1,10 €, Grünland: 1,00 €)
  6. Beteiligte: Gelegenheiten zur Stellungnahme wurden gegeben; keine Einwendungen erhoben.
  7. Rechtsbehelfsbelehrung: Möglichkeit der Anfechtung innerhalb von 2 Wochen, Fristen und Einreichungsmodalitäten erläutert.