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Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise13.400 €

Adresse
Mühlrod, 36115 Hilders, Simmershausen
Aktenzeichen:
0005 K 0034/ 2024
Termin:
2025-02-21 09:00:00
Ort:

Zusammenfassung der Immobilie in der Zwangsversteigerung

Objektdaten:

  • Standort: Gemarkung Simmershausen, Flur 9, Flurstück 13
  • Adresse: Königstraße 38, 36037 Fulda
  • Grundbuch: Eintragung im Grundbuch von Simmershausen, Blatt 1427
  • Identifizierungsnummer: Ifd. Nr. 3

Eigenschaften der Immobilie:

  • Grundstücksfläche: 12.160 m²
  • Art der Fläche: Landwirtschaftliche Fläche (Mühlrod)

    Wertfestsetzung:

  • Verkehrswert: 13.400,00 €
  • Ermittlung des Wertes: Basierend auf der Bodenrichtwertkarte des Amts für Bodenmanagement:
    • Quadratmeterpreise:
      • Ackerland: 1,10 €
      • Grünland: 1,00 €
  • Es wurde von dem höheren Wert (Ackerland) ausgegangen und der errechnete Wert auf die nächste hunderter Stelle aufgerundet.

Rechtslage:

  • Der Beschluss zur Wertfestsetzung basiert auf den Paragraphen 74a Abs. 5 und 85a ZVG.
  • Den Beteiligten wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Bisher wurden keine Einwendungen gegen die Verkehrswertfestsetzung erhoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

  • Anfechtung: Der Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese ist beim Amtsgericht Fulda oder Landgericht Fulda einzureichen.
  • Einlegungsmöglichkeiten: Die Beschwerde kann durch eine schriftliche Beschwerdeschrift oder durch Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Eine elektronische Einlegung ist auch möglich, aber keine einfache E-Mail.
  • Erforderliche Angaben: Die Beschwerde muss den angefochtenen Beschluss benennen und eine Begründung enthalten, falls zutreffend.

Kontaktinformationen:

  • Amtsgericht Fulda:
    • Adresse: Königstraße 38, 36037 Fulda
    • Telefon: (0661) 924-2300
    • Telefax: (0611) 327618085

Fazit: Das angebotene Grundstück ist eine landwirtschaftliche Fläche von 12.160 m² mit einem festgesetzten Verkehrswert von 13.400,00 €. Die rechtlichen Schritte zur Anfechtung des Verkehrswertes sind klar geregelt und die Fristen sowie die Formvorschriften sind zu beachten. Bisher wurden gegen die Wertfestsetzung keine Einwendungen erhoben.