Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück

prise46.000 €

Adresse
Bruckenschütt, 86643 Rennertshofen-Stepperg
Aktenzeichen:
K 0097/ 2023
Termin:
2024-12-19 10:30:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsbedingungen

Versteigerungsobjekt

  • Grundstück: FI.Nr. 109, Gemarkung Stepperg
  • Fläche: 8.360 m²
  • Nutzung: Land- und forstwirtschaftliche Fläche, derzeit als Grünland genutzt
  • Lage: Im südwestlichen Bereich der Ortschaft Stepperg, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen; nahegelegene Wasserläufe (Donau und Ussel)
  • Zugänglichkeit: Erreichbar über angrenzenden Feldweg

Verkehrswert

  • Bewertung: Nach einem Sachverständigengutachten wurde der Verkehrswert auf 46.000,00 € festgelegt.
  • Bewertungsmethodik: Vergleichswertverfahren; Berücksichtigung von speziellen Bedingungen wie Hochwassergefahrenflächen und Vogelschutzgebieten führt zu einer Wertminderung.

Gutachter

  • Sachverständiger: Dr. Dieter Wenzl, öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für die Bewertung und Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke.

Zwangsversteigerungsdetails

  • Amtsgericht: Amtsgericht Ingolstadt; Abteilungen für Zwangsversteigerungssachen
  • Versteigerungstermine: Informationen hierzu sind im ZVG-Portal verfügbar, und Ausschreibungen erfolgen öffentlich an Gerichtstafeln und in lokalen Zeitungen.
  • Mindestgebot: Im ersten Termin muss mindestens 5/10 des Verkehrswertes geboten werden.

Nutzungshinweise

  • Eigentumsübergang: Mit Verkündung des Zuschlags geht das Eigentum über; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.
  • Mietverhältnisse: Kauf bricht nicht Miete; der Erwerber tritt in bestehende Mietverträge ein.
  • Räumung: Bei Erwerb müssen gegebenenfalls Räumungskosten für alte Besitzer übernommen werden.

Zahlungsmodalitäten

  • Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes in Form von Bankverrechnungsscheck oder Bürgschaft eines zugelassenen Kreditinstituts zu leisten.
  • Zahlung des Meistgebots: Überweisung an die Landesjustizkasse Bamberg, einschließlich Grunderwerbsteuer.

Risikoaufklärung

  • Mängelhaftung: Das Gericht haftet nicht für Mängel oder den Zustand der Immobilie; der Erwerber kauft auf eigenes Risiko.
  • Besichtigung: Ein Anspruch auf Besichtigung der Immobilie besteht nicht.

Besonderheiten

  • Das Grundstück ist in verschiedenen Schutzbereichen (Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet) und Hochwassergefahrenzonen kartiert, was die Nutzungsmöglichkeiten einschränken könnte.
  • Entwicklung und Nutzung: Eine bauliche Nutzung ist im baurechtlichen Außenbereich nur im Rahmen privilegierter Bauvorhaben möglich.

Diese Informationen sind wichtig für alle Bietinteressenten, um fundierte Entscheidungen in Bezug auf die Teilnahme an der Zwangsversteigerung zu treffen und die Immobilie zu bewerten.