Doppelhaushälfte

prise185.000 €

Adresse
Marienstr. 2, 31737 Rinteln
Aktenzeichen:
0008 K 0009/ 2023
Termin:
2024-11-27 10:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie

Auftraggeber: Amtsgericht Rinteln
Geschäftsnummer: 8K 9/23
Bewertungsobjekt: Bebautes Grundstück, Marienstr. 2, 31737 Rinteln

Grundstücksbeschreibung

  • Lage: Stadt Rinteln, Nordstadt
  • Größe: 463 m²
  • Zuschnitt: Regelmäßig mit ca. 21 m Straßenfront und ca. 24 m Tiefe
  • Erschließungszustand: Voll erschlossen

Bebauung

  • Nutzung: Grundstück ist bebaut mit:
    • Doppelhaushälfte
    • Wintergarten (Baujahr: 1995)
    • Massivem Gerätehaus (ehemals Stallnutzung)
    • Betonfertigteilgarage (Baujahr: 1993)

Gebäudebeschreibung

  • Baujahr: Ursprünglicher Bau der Doppelhaushälfte um 1930
  • Objekttyp: Einfamilienwohnhaus (Doppelhaushälfte)
  • Geschosse: Kellergeschoss (KG), Erdgeschoss (EG), ausgebautes Dachgeschoss (DG)
  • Konstruktion:
    • Außenwände: Massiv, mit Sparklinkermauerwerk verkleidet
    • Innenwände: Vermutlich ebenfalls massiv
    • Decken: Über KG vermutlich massiv, sonst Holzbalkendecken
    • Treppen: Holztreppe, massive Treppe zum KG
    • Dach: Krüppelwalmdach mit Ziegeleindeckung
    • Fenster: Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Außenrollläden
  • Heizung: Vermutlich Gasheizung mit Plattenheizkörpern
  • Sanitäreinrichtungen: WC, Waschtisch, Dusche/Wanne
  • Bodenbeläge: Fliesen, Laminat, PVC, Parkett, eventuell Teppich

Zustand und Wertminderung

  • Alter und Verschleiß: Üblicher Grad an Alters- und Verschleißerscheinungen erkennbar; Innenzustand unverifiziert aufgrund fehlender Innenbesichtigung
  • Wirtschaftliche Wertminderung: Ein Risikoabschlag von ca. 2,5 % (ungefähr 2.000 €) wurde wegen Unsicherheit über den Innenzustand vorgenommen

Außenanlagen

  • Erschließungen: Anschlüsse an alle notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen (Strom, Wasser, Abwasser, Gas, Telefon)
  • Flächen: Rasen- und Grünflächen mit Ziergehölzen sowie befestigte Flächen

Verkehrswert

  • Wert: 185.000 Euro
  • Stichtag: 29.02.2024

Hinweis

Kein Energieausweis vorgelegt; für das Exposé wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist das Gesamtgutachten, welches im Amtsgericht eingesehen werden kann.

Diese Zusammenfassung umfasst die wichtigsten Merkmale der Immobilie, die für Interessenten und potenzielle Käufer von Bedeutung sind.