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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)

prise45.100 €

Adresse
Seydlitzstr. 54,56, 47169 Duisburg, Fahrn
Aktenzeichen:
0654 K 0021/ 2024
Termin:
2025-07-02 13:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsinformationen

Allgemeine Informationen

  • Formulierung: In diesem Dokument wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet, es sind jedoch alle Geschlechter gemeint.
  • Versteigerungsdetails: Das Dokument gibt allgemeine Hinweise zur anstehenden Versteigerung und verweist auf die Internetseite zvg-portal.de für aktuelle Informationen, Gutachten, Pläne und Bilder.

Objektbesichtigung

  • Eine Besichtigung der Immobilie ist nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich, eine Organisation von Besichtigungsterminen durch das Gericht erfolgt nicht.

Anforderungen an Bieter

  • Ausweispapiere: Bieter müssen einen gültigen nationalen Ausweis vorlegen.
  • Vollmachten: Notarielle Vollmachten sind erforderlich, wenn im Namen Dritter geboten wird. Für minderjährige Kinder ist eine Genehmigung des Familiengerichts notwendig.
  • Handelsgesellschaften: Vertreter müssen einen aktuellen Handelsregisterausdruck vorlegen.
  • Steueridentifikationsnummer: Diese muss ebenfalls mitgebracht werden.

Sicherheitsleistung

  • Erfordernis: Bei Abgabe eines Gebots muss eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes erbracht werden.
  • Zahlungsarten: Möglichkeit der Sicherstellung durch Verrechnungsscheck, Bürgschaft eines Kreditinstituts oder durch Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz.
  • Fristen: Überweisungen sollten mindestens 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen.

Gebotsabgabe

  • Mindestgebot: Im Versteigerungstermin wird ein „geringstes Gebot“ festgelegt, das mindestens geboten werden muss.
  • Zuschlagsregelungen: Der Zuschlag kann versagt werden, wenn das Meistgebot unter bestimmten prozentualen Schwellen des Verkehrswertes bleibt.

Grundbuchrechte und Zahlungen

  • Übernahme von Rechten: Der Bieter muss gegebenenfalls im Grundbuch eingetragene Rechte übernehmen.
  • Zahlungspflichten: Nach Erhalt des Zuschlags müssen zusätzliche Zahlungen getätigt werden, einschließlich Grunderwerbssteuer und Erwerbsnebenkosten.

Zuschlag und Eigentumsübergang

  • Mit dem Zuschlag wird das Eigentum an der Immobilie übertragen. Der neue Eigentümer kann eine Räumung des Besitzers beantragen, sollte dieser nicht freiwillig ausziehen.
  • Bei vermieteten Objekten tritt der neue Eigentümer in die bestehenden Mietverhältnisse ein.

Wichtige Hinweise

  • Öffentlichkeit der Versteigerung: Alle Versteigerungstermine sind öffentlich zugänglich.
  • Haftungsausschluss: Für die Informationen im Gutachten und der Terminsbestimmung gibt es keine Gewährleistung. Etwaige spätere Mängel können nicht geltend gemacht werden.

Diese Zusammenfassung bietet einen detaillierten Überblick über die Immobilie und die Anforderungen sowie Abläufe einer Versteigerung. Die Interessenten sollten sich umfassend auf die Versteigerung vorbereiten und alle notwendigen Dokumente mitbringen.