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Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Lagerhalle mit Büro und Sozialtrakt, Doppelgarage, Anbau Zwei Büroeinheiten

prise1.160.000 €

Adresse
Marie-Curie-Straße 9, 59423 Unna
Aktenzeichen:
0002 K 0022/ 2023
Termin:
2025-03-28 09:00:00
Ort:

Zusammenfassung des Merkblatts für Bietinteressenten

Immobilienversteigerung

Das Merkblatt bietet grundlegende Informationen für Interessenten, die an einer Immobilienversteigerung teilnehmen möchten. Es betont, dass das Dokument lediglich allgemeine Hinweise enthält und keine rechtlichen Besonderheiten im Detail abdecken kann. Wichtige Informationen, die sich aus den Verfahrensakten ergeben, werden im Versteigerungstermin besprochen.

Informationsquelle:

  • Website: Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zu Versteigerungen ist die Internetseite www.zvg-portal.de. Hier sind aktuelle Informationen, Gutachten, Pläne und Bilder der Objekte verfügbar.

Besichtigungen:

  • Objektbesichtigungen sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich; das Gericht vermittelt keine Besichtungstermine.

Für die Teilnahme an der Versteigerung benötigte Unterlagen:

  1. Identifikation: Gültiges nationalen Identitätspapier.
  2. Vollmacht: Bei Geboten im Namen Dritter ist eine notarielle Biet- oder Generalvollmacht notwendig.
  3. Unterlagen für Handelsgesellschaften: Aktueller Handelsregisterausdruck.
  4. Genehmigung für Minderjährige: Bei Geboten für minderjährige Kinder ist eine Genehmigung des Familiengerichts erforderlich.
  5. Steuer ID: Steueridentifikationsnummer.

Sicherheitsleistungen:

  • Es ist mit einer Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes zu rechnen, die zum Zeitpunkt des Gebots zu erbringen ist.
  • Möglichkeiten zur Erbringung der Sicherheitsleistung:
    1. Verrechnungsscheck einer Bank (ausgestellt ab dem dritten Werktag vor der Versteigerung).
    2. Unbedingte Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Vorabüberweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz.

Gebotsprozess:

  • Das Mindestgebot wird im Versteigerungstermin bekanntgegeben.
  • Ein Zuschlag kann nur erteilt werden, wenn das Gebot mindestens 50 % des Verkehrswertes erreicht; liegen die Gebote unter diesem Betrag, kann das Gericht den Zuschlag versagen.

Übernahme eingetragener Rechte:

  • Der Ersteher muss im Grundbuch eingetragene Rechte und gegebenenfalls die dazugehörigen Zahlungsverpflichtungen übernehmen.

Zahlungspflichten:

  • Nach Erhalt des Zuschlags sind weitere Zahlungen fällig, inklusive Erwerbsnebenkosten (ca. 0,7 % des Meistgebots).
  • Der Versteigerungserlös muss fristgerecht vor dem Verteilungstermin überwiesen werden, der etwa 8 bis 12 Wochen nach der Versteigerung stattfindet.

Folgen des Zuschlags:

  • Mit der Verkündung des Zuschlags geht das Eigentum auf den Ersteher über.
  • Im Falle von bestehenden Mietverhältnissen tritt der Ersteher in die Verträge ein und kann diese bei rechtlichem Eigenbedarf unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

Wichtige Hinweise:

  • Alle Versteigerungen sind öffentlich zugänglich.
  • Es wird keine Gewährleistung für die im Gutachten beschriebenen Verhältnisse übernommen, und Ansprüche bei späteren Mängeln sind ausgeschlossen.

Dieses Merkblatt dient dazu, potenzielle Bieter über die wichtigsten Aspekte und Abläufe bei einer Immobilienversteigerung zu informieren und sie auf die erforderlichen Schritte vorzubereiten.