Hof- und Gebäudefläche
155.000 €
Zusammenfassung der Immobilienversteigerung
Allgemeine Informationen: Das Merkblatt richtet sich an Bietinteressenten einer Immobilienversteigerung und enthält wichtige Hinweise zur Teilnahme sowie zur Durchführung des Versteigerungsprozesses. Der Text verwendet aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form, bezieht sich jedoch auf alle Geschlechter.
Informationen zur Versteigerung:
- Die Versteigerungstermine sind auf der offiziellen Webseite www.zvg-portal.de zu finden.
- Eine Besichtigung des Objekts ist nur mit Genehmigung des Eigentümers oder Mieters möglich.
- Das Gericht vermittelt keine Besichtigungstermine.
Benötigte Dokumente für die Teilnahme an der Versteigerung:
- Ein gültiges national und international akzeptiertes Identitätspapier.
- Notarielle Vollmacht, falls für Dritte geboten wird.
- Handelsregisterauszug für Vertreter einer Handelsgesellschaft.
- Genehmigung des Familiengerichts, wenn für minderjährige Kinder geboten wird.
- Steuer-Identifikationsnummer.
Sicherheitsleistung:
- Bei Abgabe eines Gebots muss eine Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswertes geleistet werden.
- Diese kann in Form eines Verrechnungsschecks, einer Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder durch vorherige Überweisung auf ein bestimmtes Konto erbracht werden.
- Die Frist für die Überweisung beträgt bis zu 10 Tage vor dem Versteigerungstermin.
Bietprozess:
- Das „geringste Gebot“ wird im Versteigerungstermin bekanntgegeben und muss mindestens geboten werden.
- Bei Geboten unter 50 % des Verkehrswertes wird der Zuschlag nicht erteilt.
- Bei Geboten zwischen 50 % und 70 % des Verkehrswertes kann der Zuschlag auf Antrag eines Gläubigers verweigert werden.
- Bei Ablehnung muss ein neuer Termin stattfinden.
Rechte und Pflichten des Erstehers:
- Der Ersteher muss eventuell im Grundbuch eingetragene Rechte übernehmen, u.a. Grundpfandrechte.
- Nach Erhalt des Zuschlags muss der Versteigerungserlös binnen 8 bis 12 Wochen überwiesen werden.
- Erwerbsnebenkosten betragen rund 0,7 % des Meistgebots.
Zuschlag und Eigentumsübergang:
- Mit dem Zuschlag wird das Eigentum an der Immobilie an den Ersteher übertragen.
- Der Zuschlag ist ein Räumungstitel gegen den bisherigen Eigentümer.
- Der Ersteher tritt in bestehende Mietverhältnisse ein; Kündigungsfristen können gegebenenfalls verkürzt werden.
Wichtige Hinweise:
- Die Versteigerung ist öffentlich, jeder kann teilnehmen.
- Es besteht keine Gewährleistung für die im Gutachten genannten Objektverhältnisse.
Fazit: Das Merkblatt bietet eine umfassende Übersicht über die Bedingungen und Vorgänge im Rahmen einer Immobilienversteigerung. Bietinteressenten sollten alle benötigten Unterlagen und Informationen zusammenstellen und sich über die spezifischen Anforderungen und Abläufe im Klaren sein, bevor sie an der Versteigerung teilnehmen.