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Landwirtschaftsfläche

prise3.936 €

Adresse
Loh, 95213 Münchberg, Markersreuth
Aktenzeichen:
K 0007/ 2024
Termin:
2025-03-03 08:30:00
Ort:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von Markersreuth


Gemarkung:
Markersreuth

Flurstück:
676

Wirtschaftsart und Lage:
Landwirtschaftsfläche

Anschrift:
Loh

Hektar:
0,1640

Blatt:
743


Objektbeschreibung / Lage (lt. Angabe des Sachverständigen):
Es handelt sich um eine Landwirtschaftsfläche.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 29.01.2024 in das Grundbuch eingetragen.


Aufforderung:

Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen. Andernfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und anderen Rechten nachgesetzt.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt das Recht des Versteigerungserlöses an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.


Hinweis:

Es ist empfehlenswert, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung sowie der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein