Unbebautes Grundstück

prise3.800 €

Adresse
an Bergstraße, 09235 Burkhardtsdorf
Aktenzeichen:
0015 K 0063/ 2024
Termin:
2025-03-19 11:00:00
Ort:

Zusammenfassung der Immobilie

Objektbezeichnung: Unbebautes Grundstück
Standort: Bergstraße, Gemarkung Eibenberg, Finr. 129, 09235 Burkhardtsdorf


Wesentliche Merkmale

1. Grundstücksdetails:

  • Grundstücksgröße: 290 m² (davon ca. 120 m² als öffentlich gewidmete Verkehrsfläche)
  • Örtliche Lage: Innerörtliche Lage im Ortsteil Eibenberg, zentral gelegen oberhalb der Hauptortsdurchfahrtsstraße B 180, zwischen zwei Nebenstraßen.
  • Topographische Lage: Nahezu dreieckige Form, nach Süden fallend.

2. Baurechtliche Situation:

  • Bauplanungsrecht: Keine rechtskräftige Flächennutzungsplan vorliegend, jedoch eine Feststellungs- und Einbeziehungssatzung. Die Lage befindet sich im Innenbereich.
  • Eingetragene Baulasten: Keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis.
  • Denkmalschutz: Keine Denkmalschutz-Vorkehrungen vorhanden.
  • Altlasten: Kein Verdacht auf Altlasten.
  • Flurbereinigungsverfahren: Kein laufendes Verfahren.

3. Erschließung und Nutzung:

  • Versorgungsanschlüsse: Keine direkten Anschlüsse an Versorgungsmedien erkennbar.
  • Zugänglichkeit: Grundstück ist grundsätzlich für jedermann zugänglich; es besteht keine Einfriedung, jedoch eine Einfriedung zu einem angrenzenden Grundstück (Finr. 128/1).
  • Nutzungsmöglichkeiten: Nutzung als Verkehrsfläche und Freifläche. Ehemals als Parkplatzfläche genutzt, hauptsächlich nutzbar als Arrondierungsfläche für angrenzende Grundstücke oder für einzelne Stellplätze.

4. Verkehrsfläche und Nachbarschaft:

  • Anliegenden Grundstücke: Die westliche Grenze ist durch Nebengebäude auf Finr. 128/1 bebaut.
  • Verkehrsanbindung: Der Zugang ist über die angrenzenden Straßen Bergstraße und Auental gegeben.

Verkehrswert

Ermittlung zum Stichtag: 18. Juni 2024
Verkehrswert: Ca. 3.800,00 €

Fazit

Das unbebaute Grundstück an der Bergstraße bietet vielseitige Nutzungsmöglichkeiten, hauptsächlich als Teil einer Arrondierungsfläche für angrenzende Grundstücke oder für Stellplätze. Die Bauplanungsrechtliche Situation sowie die innerörtliche Lage sind vorteilhaft, jedoch ist die Erschließung durch fehlende Versorgungsanschlüsse und die Gestaltung als öffentliche Verkehrsfläche zu beachten.