Unbebautes Grundstück, unbebaute Grundstücke

prise260.580 €

Adresse
Nähe Karlstraße, 96103 Hallstadt
Aktenzeichen:
0003 K 0054/ 2023
Termin:
2025-03-24 09:30:00
Ort:

Zusammenfassung des Gutachtens über das Grundstück FI.Nr. 663 und FI.Nr. 661/3 der Gemarkung Hallstadt

Gutachter:

Konrad Rosenzweig, öffentl. best. und vereid. Sachverständiger, Sachverständigenbüro Rosenweig, Störnhof 5, 91346 Wiesenttal.

Auftraggeber:

Amtsgericht Bamberg

Zweck des Gutachtens:

Feststellung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Grundstücke FI.Nr. 663 und FI.Nr. 661/3 in der Gemarkung Hallstadt.

Grundstücksdetails:

  • FI.Nr. 663:

    • Größe: 597 m²
    • Lage: Nähe Karlstraße, Hallstadt.
    • Verwendung: Landwirtschaftsfläche, aber im Bebauungsplan als Wohngebiet ausgewiesen.
    • Verkehrswert: 256.710,00 EUR.
  • FI.Nr. 661/3:

    • Größe: 606 m²
    • Lage: Nähe Karlstraße, Hallstadt.
    • Verwendung: Landwirtschaftsfläche, im Bebauungsplan ebenfalls als Wohngebiet ausgewiesen.
    • Verkehrswert: 260.580,00 EUR.

Bewertungsannahmen:

  • Der Verkehrswert wird zum Termin der Ortsbesichtigung (19.12.2023) ermittelt.
  • Es wurden Vergleichswerte und maßgebliche Gesetzestexte (z.B. BauGB, ImmoWertV2021) verwendet.
  • Das Grundstück befindet sich in einem Bereich mit guter infrastruktureller Anbindung und ohne signifikante Immissionsbelastung.

Bewertungsmethoden:

  • Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert basierend auf vergleichbaren Immobilien ermittelt.
  • Bodenrichtwert: Aktueller Wert für Wohnbaufläche in Hallstadt beträgt 430,00 EUR/m², abgeleitet aus den letzten Verkaufsfällen.
  • Berücksichtigung der Erschließungskosten: Erschließungsbeiträge wurden entrichtet.

Standortbeschreibung:

  • Hallstadt, ca. 5 km nördlich von Bamberg, gut erschlossen durch öffentliche Verkehrsanbindungen und nahe Autobahnen (A 70 und A 73).
  • Ausreichende Grundversorgungseinrichtungen (Ärzte, Schulen, Geschäfte) sind vorhanden.

Architektur- und Planungsmerkmale:

  • Grundstücke sind im Bebauungsplan für Wohnflächen ausgewiesen, mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8.
  • Bauweise erlaubt Einzel- und Doppelhäuser, maximal zwei Vollgeschosse.

    Risiken und Einschränkungen:

  • Keine nennenswerten rechtlichen Belastungen oder Einschränkungen im Grundbuch verzeichnet.
  • Mögliche zukünftige Nutzung des Grundstücks als Bauland ist gegeben, auch in Verbindung mit den benachbarten Grundstücken könnte sich eine verbesserte Nutzbarkeit ergeben.

Abschließendes Ergebnis:

Beide Grundstücke haben aufgrund ihrer Lage und der planungsrechtlichen Möglichkeiten einen hohen Verkehrswert, sodass sie attraktive Optionen für mögliche Investoren darstellen. Die Bewertungen reflektieren die Marktlage sowie die zukünftige Verwendungsmöglichkeiten.

Fazit:

Die Gutachten schätzen die Verkehrswerte von FI.Nr. 663 und FI.Nr. 661/3 auf 256.710,00 EUR bzw. 260.580,00 EUR. Es wird empfohlen, die Grundstücke aufgrund ihrer guten Lage und den positiven Bewertungskriterien als Bauland zu entwickeln.