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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Kfz-Stellplatz

prise155.000 €

Adresse
Adolf-Kolping-Straße 2a,2b,2c,2d, 00000 Hürben
Aktenzeichen:
0002 K 0046/ 2023
Termin:
2025-04-02 09:00:00
Ort:

Detaillierte Zusammenfassung der Immobilie zum Verkauf

Allgemeine Informationen:

  • Versteigerungstermin: Die Versteigerung findet öffentlich statt, genaue Termine werden etwa 8 Wochen vorher auf der Website www.zvg-portal.de sowie in örtlichen Zeitungen veröffentlicht.
  • Besichtigung: Ein Anrecht auf Besichtigung besteht nicht. Ob eine Besichtigung möglich ist, hängt vom Eigentümer oder Mieter ab.

    Sprech- und Einsichtszeiten:

  • Zeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr.
  • Ort: Einsichtnahme beim Amtsgericht Neu-Ulm, Schützenstr. 17, 89231 Neu-Ulm, Zimmer 111.

Bietsicherheit:

  • Betrag: 10 % des veröffentlichten Verkehrswertes.
  • Zahlungsmodalitäten: Akzeptiert werden Verrechnungsschecks, Bundesbankschecks und Bürgschaften; kein Bargeld oder andere Zahlungsmittel.
  • Termine: Sicherheitsleistung muss rechtzeitig, empfohlen 2 Wochen vor dem Versteigerungstermin, auf ein Konto des Gerichts überwiesen werden.

Eigentumserwerb:

  • Mit dem Zuschlag wird der Meistbietende sofort Eigentümer, ein Notartermin entfällt. Die Umschreibung erfolgt durch das Vollstreckungsgericht.

Anforderungen an Bieter:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Notwendig, um sich als Bietender auszuweisen.
  2. Vollmacht: Notariell beglaubigte Vollmacht, falls für Dritte geboten wird.
  3. Handelsregisterauszug: Falls im Namen einer Gesellschaft geboten wird.
  4. Bietsicherheit: Im Zweifel kann Bietsicherheit verlangt werden.

Gebühren und Kosten:

  • Nebenkosten von ca. 5 bis 5,5 % des Gebotswertes:
    • Zuschlagsgebühr
    • Eigentumsumschreibung
    • Grunderwerbsteuer (derzeit 3,5 %)
    • Zinsen (4 % jährlich auf das Gebot bis zum Verteilungstermin)

Mietverhältnis:

  • Übernahme: Der Ersteher muss bestehende Mietverhältnisse übernehmen. Es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
  • Räumungspflicht: Der Schuldner verliert mit dem Eigentumsübergang das Recht zum Besitz; er muss die Räumung veranlassen, wenn er nicht freiwillig auszieht.

Versteigerungsarten:

  • Vollstreckungsversteigerung: Auf Antrag eines Gläubigers wegen eines Vollstreckungstitels.
  • Teilungsversteigerung: Zweck zur Auflösung einer Eigentümergemeinschaft.

Verkehrswert:

  • Wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt und ist der Verkaufswert des Objekts.

Zusätzliche Hinweise:

  • Zubehör: Zubehör wird mitversteigert, es sei denn, es ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Zuständigkeit: Das Vollstreckungsgericht in Neu-Ulm ist für Zwangsversteigerungen in der Stadt zuständig.

Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Versteigerungsprozesses sowie über die dazugehörigen Verpflichtungen und Bedingungen für Bieter und Käufer. Ein genauerer Blick auf die spezifischen Eigenschaften der zum Verkauf stehenden Immobilie wäre notwendig, um eine vollständige Einschätzung vorzunehmen.