Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
150.000 €
Adresse
Rademachersweg 20/22, 59425 Unna
Aktenzeichen:
0002 K 0024/ 2023
Termin:
2025-01-31 09:00:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Immobilienversteigerung
Allgemeine Informationen:
Das Merkblatt richtet sich an Bietinteressenten und bietet grundlegende Informationen über den Prozess der Immobilienversteigerung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen nur allgemeiner Natur sind und es keine rechtliche Beratung darstellt. Bei konkreten Fragen ist der Versteigerungstermin entscheidend.
Informationsquellen:
- Webseite: Interessenten können sich über die offizielle Seite www.zvg-portal.de über bevorstehende Versteigerungen, Gutachten, Pläne und Bilder zu den Objekten informieren.
- Besichtigung: Objektbesichtigungen sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich. Das Gericht vermittelt keine Besichtigungen.
Beteiligung an der Versteigerung:
- Bieter müssen einen gültigen Identitätsnachweis mitbringen.
- Vertretungsberechtigte müssen notarielle Vollmachten vorlegen (auch für Ehepartner).
- Für minderjährige Kinder sind Genehmigungen des Familiengerichts erforderlich.
- Weitere Dokumente: Steuer Identifikationsnummer.
Sicherheitsleistung:
- Sicherheitsleistung: 10 % des Verkehrswertes.
- Zahlungsverfahren:
- Verrechnungsscheck oder Bundesbank-Scheck, der spätestens drei Werktage vor der Versteigerung ausgestellt werden darf.
- Bürgschaft eines Kreditinstituts.
- Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz, die 10 Tage vor dem Termin erfolgen sollte.
Bietprozess:
- Mindestgebot: Das „geringste Gebot“ wird zu Beginn des Versteigerungstermins bekannt gegeben.
- Zuschlag: Liegt das Gebot unter 50 % des Verkehrswertes, wird kein Zuschlag erteilt. Bei Geboten unter 70 % kann das Gericht auf Antrag eines Gläubigers den Zuschlag versagen.
- Rechte im Grundbuch: Bieter übernehmen möglicherweise zusätzlich eingetragene Rechte im Grundbuch. Dazu gehören Grundpfandrechte, die im Zuschlagspreis berücksichtigt werden müssen.
Zahlungspflichten:
- Nach Erhalt des Zuschlags muss der Versteigerungserlös vor einem Verteilungstermin (8-12 Wochen nach der Versteigerung) überwiesen werden, einschließlich einer Zinszahlung.
- Erwerbsnebenkosten: Caesar Gebühren und Grunderwerbssteuer betragen ca. 0,7 % des Meistgebots.
Auswirkungen des Zuschlags:
- Das Eigentum des Versteigerungsobjekts geht mit der Verkündung des Zuschlags auf den Ersteher über.
- Der Zuschlagsbeschluss kann zur Räumung führen, wenn der bisherige Eigentümer nicht freiwillig auszieht.
- Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in das bestehende Mietverhältnis ein und kann bei eigenem Bedarf unter bestimmten Bedingungen kündigen.
Wichtige Hinweise:
- Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
- Es besteht keine Gewährleistung für die Informationen in Gutachten oder während der Versteigerung. Später auftretende Mängel führen zu keinerlei Ansprüchen gegen Voreigentümer, Gutachter oder das Gericht.
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Immobilienversteigerung, die Bietinteressenten kennen sollten.
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