Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)
750.000 €
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Adresse
Malvenweg 2, 82008 Unterhaching
Aktenzeichen:
1540 K 0048/ 2023
Termin:
2024-11-20 13:30:00
Ort:
Dokumente:
Zusammenfassung der Zwangsversteigerungshinweise
1. Allgemeine Informationen
- Gericht: Amtsgericht München
- Zuständig für: Amtsgerichtsbezirke München, Fürstenfeldbruck, Dachau und Ebersberg
- Öffentlichkeit: Zwangsversteigerungstermine sind öffentlich; Teilnahme für Alle möglich.
2. Vorbereitung vor dem Versteigerungstermin
- Informationen:
- Zu Versteigerungen und Objekten über www.zvg-portal.de abrufbar.
- Versteigerungstermine werden ca. 8 Wochen vorher veröffentlicht, auch an den Gerichtstafeln.
- Gutachten:
- Einsicht in Sachverständigengutachten möglich (Terminvereinbarung erforderlich).
- Grundbuchauszug:
- Informationen über eingetragene Belastungen sind einsehbar.
3. Art der Versteigerung
- Versteigerungsarten:
- Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsversteigerung)
- Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung)
4. Besichtigung des Objekts
- Besichtigungsrecht: Kein Anspruch auf Besichtigung; hängt vom Eigentümer ab.
5. Der Versteigerungstermin
- Verkehrswert:
- Setzt den Marktwert fest; ist nur informativ und kein Mindestgebot.
- Wertgrenzen:
- 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes für die Erteilung des Zuschlags relevant.
- Geringstes Gebot: Mindestbargebot, das im Termin bekannt gegeben wird.
6. Nutzung des Objekts
- Mietverhältnisse:
- "Kauf bricht nicht Miete"; der Erwerber tritt in bestehende Mietverhältnisse ein mit Ausnahme eines Kündigungsrechts.
- Eigennutzung:
- Ehemaliger Eigentümer muss geräumt werden, falls notwendig, ist dies durch einen Gerichtsvollzieher möglich.
- Ausschluss von Mängelhaftung:
- Erwerber trägt das Risiko für den Zustand des Objekts.
7. Abgabe von Geboten
- Legitimation:
- Gebot nur mit amtlichem Lichtbildausweis; Vollmachtsurkunden sind erforderlich.
Bietersicherheit:
- In der Regel 10% des Verkehrswertes; verschiedene akzeptierte Formen werden aufgelistet (z. B. Bankschecks, Überweisung).
- Bietzeit und Zuschlag
- Mindestbietzeit: 30 Minuten; verlängert sich bei Bietinteresse.
- Zuschlag:
- Mit Zuschlag geht das Eigentum an den Highest Bidder über; notarielle Bestätigung ist nicht erforderlich.
9. Nach dem Versteigerungstermin
- Eigentumsumschreibung:
- Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach bestimmten Voraussetzungen (Rechtskraft des Zuschlags, Unbedenklichkeitsbescheinigung).
- Kosten:
- Erwerber trägt Grunderwerbssteuer, Verfahrenskosten und Eintragungskosten.
Wichtige Hinweise
- (a) Besichtigung des Objekts ist nicht gewährleistet; (b) Höchstgebot führt zur Übernahme aller bestehenden Rechte; (c) Zahlungspflicht besteht ab Zuschlag bis Verteilungstermin; (d) Vier-wöchige Vorlaufzeit für Überweisungen vor dem Verteilungstermin einkalkulieren.
Diese Zusammenfassung vermittelt die wichtigsten Informationen zur Zwangsversteigerung und sollte potenziellen Bietern als Leitfaden dienen.
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