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Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Kfz-Stellplatz (Tiefgarage)

prise750.000 €

Leider ist dieses Objekt abgelaufen oder wurde entfernt.
Adresse
Malvenweg 2, 82008 Unterhaching
Aktenzeichen:
1540 K 0048/ 2023
Termin:
2024-11-20 13:30:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Zwangsversteigerungshinweise

1. Allgemeine Informationen

  • Gericht: Amtsgericht München
  • Zuständig für: Amtsgerichtsbezirke München, Fürstenfeldbruck, Dachau und Ebersberg
  • Öffentlichkeit: Zwangsversteigerungstermine sind öffentlich; Teilnahme für Alle möglich.

2. Vorbereitung vor dem Versteigerungstermin

  • Informationen:
    • Zu Versteigerungen und Objekten über www.zvg-portal.de abrufbar.
    • Versteigerungstermine werden ca. 8 Wochen vorher veröffentlicht, auch an den Gerichtstafeln.
  • Gutachten:
    • Einsicht in Sachverständigengutachten möglich (Terminvereinbarung erforderlich).
  • Grundbuchauszug:
    • Informationen über eingetragene Belastungen sind einsehbar.

3. Art der Versteigerung

  • Versteigerungsarten:
    • Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsversteigerung)
    • Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung)

4. Besichtigung des Objekts

  • Besichtigungsrecht: Kein Anspruch auf Besichtigung; hängt vom Eigentümer ab.

5. Der Versteigerungstermin

  • Verkehrswert:
    • Setzt den Marktwert fest; ist nur informativ und kein Mindestgebot.
  • Wertgrenzen:
    • 5/10 und 7/10 des Verkehrswertes für die Erteilung des Zuschlags relevant.
  • Geringstes Gebot: Mindestbargebot, das im Termin bekannt gegeben wird.

6. Nutzung des Objekts

  • Mietverhältnisse:
    • "Kauf bricht nicht Miete"; der Erwerber tritt in bestehende Mietverhältnisse ein mit Ausnahme eines Kündigungsrechts.
  • Eigennutzung:
    • Ehemaliger Eigentümer muss geräumt werden, falls notwendig, ist dies durch einen Gerichtsvollzieher möglich.
  • Ausschluss von Mängelhaftung:
    • Erwerber trägt das Risiko für den Zustand des Objekts.

7. Abgabe von Geboten

  • Legitimation:
    • Gebot nur mit amtlichem Lichtbildausweis; Vollmachtsurkunden sind erforderlich.
  • Bietersicherheit:

    • In der Regel 10% des Verkehrswertes; verschiedene akzeptierte Formen werden aufgelistet (z. B. Bankschecks, Überweisung).

    1. Bietzeit und Zuschlag

  • Mindestbietzeit: 30 Minuten; verlängert sich bei Bietinteresse.
  • Zuschlag:
    • Mit Zuschlag geht das Eigentum an den Highest Bidder über; notarielle Bestätigung ist nicht erforderlich.

9. Nach dem Versteigerungstermin

  • Eigentumsumschreibung:
    • Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach bestimmten Voraussetzungen (Rechtskraft des Zuschlags, Unbedenklichkeitsbescheinigung).
  • Kosten:
    • Erwerber trägt Grunderwerbssteuer, Verfahrenskosten und Eintragungskosten.

Wichtige Hinweise

  • (a) Besichtigung des Objekts ist nicht gewährleistet; (b) Höchstgebot führt zur Übernahme aller bestehenden Rechte; (c) Zahlungspflicht besteht ab Zuschlag bis Verteilungstermin; (d) Vier-wöchige Vorlaufzeit für Überweisungen vor dem Verteilungstermin einkalkulieren.

Diese Zusammenfassung vermittelt die wichtigsten Informationen zur Zwangsversteigerung und sollte potenziellen Bietern als Leitfaden dienen.