Einfamilienhaus

prise273.000 €

Adresse
Hermannsdorfer Straße 3, 02943 Weißwasser/O.L.
Aktenzeichen:
0004 K 0109/ 2023
Termin:
2025-01-07 11:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie in Weißwasser/O.L.

Allgemeine Informationen:

  • Objektart: Einfamilienhaus mit Gartengrundstück und mehreren Pachtgärten
  • Standort: Hermannsdorfer Str. 3, 02943 Weißwasser/O.L.
  • Flurstücke: 468/3, 468/5
  • Verkehrswert: 47.000,00 € bis 226.000,00 €
  • Gutachter: Thomas von Skrbensk, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH)

Lage:

  • Die Immobilie befindet sich im südöstlichen Teil der Stadt Weißwasser/O.L. an der Kreuzung Hermannsdorfer Straße und Gutenbergstraße.
  • Die Umgebung ist durch Einfamilienhäuser und Gartenanlagen geprägt.

Grundstücksgrößen:

  • Einfamilienhausgrundstück: 1.432 m² (lt. Grundbuch)
  • Gartengrundstück: 2.734 m² (lt. Grundbuch)
  • Nutzung: Das Gartengrundstück besteht aus 7 Pachtgärten sowie einem Wohngrundstück mit einem weiteren Pachtgarten.

Bebauung:

  • Einfamilienhaus: Baujahr in den 1990er Jahren (zu DDR-Zeiten), ist vollständig unterkellert, mit einer Wohnfläche von ca. 110 m² und einer Nutzfläche im Keller von ca. 63 m².
  • Carport: An das Wohnhaus angebaut.
  • Freiflächen: Stellplatzfläche, zwei Terrassen und mehrere Rasenflächen mit Bäumen und Sträuchern.
  • Gartenlauben: Sechs der acht Gartenlauben sind vermietet; teilweise in einem überalterten und stark vernachlässigten Zustand.

Instandhaltungszustand:

  • Das Einfamilienhaus weist Mängel auf, die auf unfachgerecht ausgeführte Bauarbeiten zurückzuführen sind. Insbesondere die Heizungsanlage und die Elektroinstallation sind erneuerungsbedürftig.
  • Die Gartenlauben benötigen ebenfalls umfangreiche Instandhaltungsmaßnahmen.

Erschließung:

  • Nicht alle Medienleitungen sind direkt über das Grundstück erschlossen; Teilweise erfolgt die Versorgung über angrenzende Grundstücke.
  • Verfügbare Erschließungen: Strom, Trinkwasser, Gas, Abwasser.

Rechte und Belastungen:

  • Im Grundbuch sind keine Baulasten oder Altlasten verzeichnet.
  • Der Gartennutzungsvertrag erlaubt eine ordentliche Kündigung nur unter bestimmten Umständen (z.B. Tod des Pächters, erhebliche Vernachlässigung, oder Zahlungsverzug).

Zukünftige Nutzung:

  • Die Stadtverwaltung hat die planungsrechtliche Baureife für das Gartengrundstück bestätigt, eine allgemeine Wohnbebauung ist denkbar, allerdings ist eine Kündigung der Pachtverhältnisse mit rechtlichen Hürden verbunden.

Zusammenfassung: Die Immobilie bietet sowohl durch das Einfamilienhaus als auch durch die Pachtgärten vielfältige Nutzungsmöglichkeiten, jedoch sind Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Bei einer möglichen zukünftigen Wohnbebauung ist die bestehende Pachtsituation zu berücksichtigen.