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Sonstiges

prise40.000 €

Adresse
Zum Bornshof 11, 67808 Falkenstein
Aktenzeichen:
0002 K 0019/ 2024
Termin:
2025-03-19 10:00:00
Ort:

Eingetragen im Grundbuch von Falkenstein
Gemarkung: Falkenstein
Flur, Flurstück: 554/1
Wirtschaftsart und Lage: Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche
Adresse: Zum Bornshof 11
Fläche: 1.677 m²
Blatt: 643


Besonderheiten:
Beschlagnahme: 18.04.2024


Objektbeschreibung:
Gemäß Gutachten handelt es sich um ein mit einem Wochenendhaus mit Satteldach bebautes Grundstück im Wochenendgebiet von Falkenstein. Der bauliche Zustand ist unbefriedigend. Es besteht ein offensichtlicher Unterhaltungsstau, wobei Schäden und allgemeiner Renovierungsbedarf festzustellen sind. Die Wohn-Nutzfläche beträgt ca. 135 m². Ein Dauerwohnen ist nicht gestattet.

Verkehrswert:
40.000,00 €


Versteigerungsvermerk:
Der Versteigerungsvermerk ist am 18.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.


Aufforderung:
Rechte, die zum Zeitpunkt der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden. Wenn der Gläubiger widerspricht, müssen diese glaubhaft gemacht werden. Andernfalls werden sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses hinter den Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten zurückgestellt.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des gemäß § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.


Hinweis:
Es ist empfehlenswert, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung sowie der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist