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Sonstiges, Parkgrundstück mit zwei Fertiggaragen

prise85.000 €

Adresse
Nordbögger Straße 49, 59199 Bönen
Aktenzeichen:
0002 K 0003/ 2024
Termin:
2024-12-13 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie und Versteigerungsmodalitäten

Allgemeine Informationen

  • Verfahren: Es handelt sich um eine gerichtliche Versteigerung, die auf der Website www.zvg-portal.de öffentlich bekannt gegeben wird. Offizielle Informationen müssen dort abgerufen werden.
  • Objektbesichtigung: Nur mit Zustimmung des Eigentümers/Mieters möglich.

Teilnahmevoraussetzungen

  • Identität: Gültiger Ausweis erforderlich.
  • Bietvollmacht: Notarielle Vollmacht nötig, wenn für andere geboten wird.
  • Vertretungsnachweis: Handelsregisterausdruck für Vertreter von Handelsgesellschaften.
  • Genehmigung: Eltern benötigen Genehmigung des Familiengerichts für Gebote für minderjährige Kinder.
  • Steuer-Identifikationsnummer: Muss zur Versteigerung mitgebracht werden.

Sicherheitsleistung

  • Höhe: 10% des Verkehrswertes müssen als Sicherheitsleistung hinterlegt werden.
  • Zahlungsarten:
    1. Verrechnungsscheck (muss 3 Werktage vor der Versteigerung ausgestellt werden).
    2. Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Überweisung auf das Konto der Zentralen Zahlstelle Justiz (angemessene Angabe erforderlich).
  • Rückzahlung: Nicht benötigte Sicherheitsleistung wird nach der Versteigerung zurücküberwiesen.

Bietbedingungen

  • Mindestgebot: Es wird ein „geringstes Gebot“ verkündet. Gebote unter 50% des Verkehrswertes führen zur Zuschlagsverweigerung durch das Gericht.
  • Neuer Termin: Bei Geboten zwischen 50% und 70% des Verkehrswertes kann ein neuer Versteigerungstermin angesetzt werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Übernahme von Rechten

  • Grundbuchrechte: Das Gericht informiert über bestehende im Grundbuch eingetragene Rechte, die ebenfalls zu übernehmen sind.
  • Zahlungspflichten: Bei Zuschlag sind neben dem Gebot weitere Zahlungen (z. B. für Grundpfandrechte) zu leisten.

Nach dem Zuschlag

  • Eigentumsübergang: Mit dem Zuschlagsbeschluss erwirbt der Ersteher das Eigentum; dieser ist dann auch für die Räumung zuständig.
  • Mietverhältnisse: Bei vermieteten Objekten tritt der Ersteher in das bestehende Mietverhältnis ein.

Kosten und Gebühren

  • Erwerbsnebenkosten: Diese betragen je nach Wert etwa 0,7% des Meistgebots (inkl. Gebühren und Grunderwerbssteuer).
  • Verteilungstermin: Findet ca. 8 bis 12 Wochen nach der Versteigerung statt und erfordert die fristgerechte Überweisung des Versteigerungserlöses.

Wichtige Hinweise

  • Öffentlichkeit: Alle Versteigerungstermine sind öffentlich zugänglich.
  • Gewährleistungsausschluss: Für im Gutachten genannte Verhältnisse wird keine Gewährleistung übernommen; spätere Mängel können nicht geltend gemacht werden.

Diese Zusammenfassung gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Bedingungen und Abläufe der Versteigerung. Es wird empfohlen, die Einzelheiten auf der offiziellen Website zu überprüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.