Tlw. bebautes bzw. brachliegendes Grundstück

prise1.443.000 €

Adresse
Barbarastraße 73, Bastenstraße 16 und Bastenstraße, 47167 Duisburg, Neumühl
Aktenzeichen:
0105 K 0099/ 2023
Termin:
2025-02-17 09:00:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie

Objektbeschreibung: Die Immobilie besteht aus einem überwiegend brachliegenden Grundstück mit einer Größe von insgesamt 7.773 m², das im nordwestlichen Bereich einen ehemaligen Wohnhausbau aufweist. Der Standort befindet sich in Duisburg, im Ortsteil Neumühl, an der Barbarastraße 73 bzw. Bastenstraße 16. Das Grundstück ist zum Zeitpunkt der Bewertung überwiegend ungenutzt und der ehemals als Wohnhaus genutzte Bau ist leerstehend und als abbruchreif einzustufen.

Lage:

  • Großräumige Lage: Duisburg ist eine bedeutende Stadt in Nordrhein-Westfalen mit über 508.000 Einwohnern. Sie ist bekannt für ihren großen Binnenhafen und ihre logistische Bedeutung. Die Stadt hat eine gute Anbindung an mehrere Autobahnen und den Flughafen Düsseldorf sowie öffentliche Verkehrsmittel.
  • Kleinräumige Lage: Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zu ehemaligen Krankenhausgebäuden. Die Umgebung ist durch eine Mischung aus Wohngebieten und ehemaligen Industriebauten (z. B. älteren Zechensiedlungen) geprägt. Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung sind in der Nähe vorhanden.

Bebauung:

  • Das Grundstück ist zum Teil bebaut (ehemaliges Wohnhaus) und umfasst zwei Flurstücke:
    • Flurstück 115: 783 m², bebaut
    • Flurstück 800: 6.990 m², unbebaut

Verkehrswertermittlung:

  • Der Verkehrswert für das Gesamtgrundstück beträgt zum Stichtag 07.02.2024 ca. 1.443.000 €. Dies ergibt sich aus:
    • Wert des Teilgrundstücks A (belebte Fläche): 102.800 €
    • Wert des Teilgrundstücks B (unbebaute Fläche): 1.340.000 €

Besonderheiten:

  • Erschließung: Das Grundstück ist gut erschlossen, sowohl verkehrstechnisch als auch hinsichtlich der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Kanalanschluss).
  • Rechtliche Situation: Es lieg ein Zwangsversteigerungsvermerk vor, und es bestehen keine nennenswerten Lasten und Beschränkungen außer einem Bergschadenverzicht auf Flurstück 115.
  • Entwicklungszustand: Flurstück 115 ist als baureifes Land zu bewerten, während Flurstück 800 als teilweise erschlossenes Rohbauland gilt.

Verfahren zur Verkehrswertermittlung: Die Verkehrswertermittlung wurde gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung durchgeführt, unter Berücksichtigung von Marktanalysen, Bodenrichtwerten, sowie potenziellen Abriss- und Freilegungskosten.

Empfehlung: Interessenten wird angeraten, vor einer solchen Vermögensdisposition eine detaillierte Besichtigung des Objektes durchzuführen, um den Zustand der Gebäude sowie notwendige Aufwände für möglichem Abriss oder Sanierung zu beurteilen.



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