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Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)

prise95.000 €

Adresse
Theodor-Heuss-Straße 3, 50170 Kerpen, Siindorf
Aktenzeichen:
0031 K 0042/ 2023
Termin:
2025-01-17 10:30:00
Ort:
Dokumente:

Zusammenfassung der Immobilie zur Versteigerung

Allgemeine Informationen:

  • Das Dokument dient als Merkblatt für Interessenten, die an einer Versteigerung einer Immobilie teilnehmen möchten.
  • Es werden spezifische Hinweise zur Vorbereitung auf die Versteigerung, zu den erforderlichen Dokumenten, zur Sicherheitsleistung sowie zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben.

Versteigerungshinweise:

  • Interessenten können Informationen über Versteigerungstermine und relevante Unterlagen (Gutachten, Pläne, Bilder) auf der offiziellen Website www.zvg-portal.de finden.
  • Besichtigungen der Immobilie sind nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Mieters möglich und die Gerichte bieten keine Vermittlung entsprechender Termine an.

Erforderliche Unterlagen für die Versteigerung:

  • Ein gültiges nationaler Personalausweis für Bieter.
  • Bei der Vertretung für andere Personen (z.B. Ehepartner) muss eine notarielle Bietvollmacht vorgelegt werden.
  • Handelsvertreter benötigen einen aktuellen Handelsregisterauszug.
  • Eltern, die im Namen ihrer minderjährigen Kinder bieten wollen, benötigen eine Genehmigung des Familiengerichts.
  • Steueridentifikationsnummer muss mitgebracht werden.

Sicherheitsleistung:

  • Die Sicherheitsleistung beträgt 10 % des Verkehrswertes der Immobilie, unabhängig von der Gebotshöhe.
  • Zahlungsmethoden für die Sicherheitsleistung:
    1. Verrechnungsscheck eines Kreditinstituts (ausgestellt frühestens 3 Werktage vor Versteigerung).
    2. Bürgschaft eines Kreditinstituts.
    3. Vorherige Überweisung des Betrags auf das Konto der Justiz.
  • Die Überweisung muss 10 Tage vor dem Versteigerungstermin erfolgen.

Bietprozess:

  • Die Teilnahme erfordert ein Mindestgebot, das als „geringstes Gebot“ bekannt gegeben wird.
  • Es gibt bestimmte Mindestgrenzen, die das Gericht bei der Gebotserteilung berücksichtigen muss.
  • Im Falle eines Zuschlages müssen etwaige im Grundbuch eingetragene Rechte, wie Grundpfandrechte, zusätzlich zu den Geboten übernommen werden.

Rechte und Pflichten nach Zuschlag:

  • Mit dem Zuschlag geht das Eigentum an der Immobilie auf den Ersteigerer über.
  • Der Ersteigerer kann eine Räumung des bisherigen Eigentümers bzw. Mieters beantragen, wenn diese nicht freiwillig ausziehen.
  • Bei vermieteten Objekten tritt der neue Eigentümer in das bestehende Mietverhältnis ein.

Erwerbsnebenkosten:

  • Neben der Grunderwerbssteuer sind für den Erwerb zusätzliche Kosten von etwa 0,7 % des Meistgebotes zu erwarten.

Wichtige Zusatzinformationen:

  • Alle Versteigerungstermine sind öffentlich.
  • Es besteht keine Gewährleistung für die Zustandserfassung der Immobilie im Gutachten. Bei später auftretenden Mängeln können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Dieser Überblick soll potenziellen Bietern eine klare Vorstellung der Bedingungen, Anforderungen und Rechte im Rahmen der bevorstehenden Immobilienversteigerung bieten.